Wien (OTS) – Wien – Die Welle der politischen Unterstützung für die noch junge Initiative „Kinderarbeit stoppen!“ wächst täglich. Besonders erfreut zeigen sich die Initiatoren, die Dreikönigsaktion und die Künstler/innengruppe [Butterfly Rebels] (http://www.butterflyrebels.at), über die breite Zustimmung unter Kandidat/innen zur Europawahl: Ein parteiübergreifender Schulterschluss ist im Entstehen, ernsthaft gegen ausbeuterische Kinderarbeit aktiv zu werden. Das ist toll! Wir bleiben dran und versuchen nach der Wahl, mit den österreichischen EU-Mandataren über konkrete Schritte zu einer EU-Gesetzgebung ins Gespräch zu kommen, meint Herbert Wasserbauer von der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar.
Folgende Kandidatinnen (in alphabetischer Reihenfolge) zur EU Wahl unterstützen die Anliegen der Initiative Kinderarbeit stoppen:
Ilia Dib, SPÖ
Karin Feldinger, NEOS
Claudia Gamon, NEOS
Julia Elisabeth Herr, SPÖ
Werner Kogler, GRÜNE
Evelyn Regner, SPÖ
Andreas Schieder , SPÖ
Monika Vana, GRÜNE
Bettina Marlis Vollath, SPÖ
Thomas Waitz, GRÜNE
Stefan Windberger, NEOS
Claudia Wolf-Schöffmann, ÖVP
Vor zwei Jahren hat das EU-Parlament bereits gezeigt, dass es geht: Mit der 2017 beschlossenen „Konfliktmineralien-Verordnung“ (2017/821) legt die Europäische Union erstmals bindende Sorgfaltspflichten für die Importeure von Gold, Zinn, Tantal und Wolfram fest. Dadurch soll vermieden werden, dass durch Rohstoffimporte bewaffnete Konflikte finanziert werden.
Kriegstreibern den Geldhahn aus dem Geschäft mit Rohstoffen abzudrehen, war ein extrem wichtiger Schritt. Wir wünschen uns aber, dass die EU in größerem Umfang menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erlässt, sodass Unternehmen in die Pflicht genommen werden, auch andere Ungeheuerlichkeiten, wie auch ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Zulieferketten zu verhindern, so Herbert Wasserbauer.
Die Initiative „Kinderarbeit stoppen!“ richtet sich gleichermaßen an die Gesetzgeber auf europäischer und österreichischer Ebene. Eine umfassende und einheitliche europäische Regelung wäre die beste Lösung. Da diese aber unter den bisherigen politischen Rahmenbedingungen nicht in Reichweite schien, haben sich eine Reihe von europäischen Staaten – zuletzt die Niederlande – sinnvollerweise dazu entschlossen, nationale Sorgfaltspflichten zu erlassen. Dies wäre auch in Österreich jederzeit machbar.
Hintergrund:
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters zu Wirtschaft und Menschenrechten, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei im Kern darum, dass Unternehmen Verantwortung für die menschenrechtlichen Wirkungen ihrer unternehmerischen Aktivitäten übernehmen. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Leitfäden zur Umsetzung sektorspezifischer Sorgfaltspflichten vorgelegt, um diese für Unternehmen praktisch handhabbar zu machen. Es gibt auch einschlägige OECD-Empfehlungen zur Beendigung von Kinderarbeit. Was fehlt, ist diese für alle Marktteilnehmer verbindlich zu machen.
Es gibt bereits eine Reihe von Beispielen für die Etablierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch europäische Gesetzgeber. Weitere Informationen [hier…]
(https://www.kinderarbeitstoppen.at/#c3541)
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