Wien (OTS) – Die angeblichen Spenden von Großunternehmen an FPÖ-nahe Vereine – wie im Strache-Video vom ehemaligen FPÖ-Vorsitzenden behauptet – bestärken die AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen in ihrer Forderung nach einer Demokratisierung der Betriebe: „Im Video stellt Strache die Spenden von Großunternehmen an FPÖ-nahe Vereine in unmittelbaren Zusammenhang mit deren Forderung nach einer geringeren Besteuerung von Konzernen und Reichen. Spenden, die an parteinahe Vereine vergeben werden, um die Kontrolle des Rechnungshofs zu umgehen. Spenden, die eine Politik fördern, die gegen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gerichtet ist. Das ist – gerade aus ArbeitnehmerInnensicht – nicht akzeptabel,“ kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG diese Art der Einflussnahme auf die Politik durch reiche Großspender. „Es muss über Konsequenzen diskutiert werden – und diese müssen über Transparenz hinausgehen“, so Paiha weiter: „Derartige Machenschaften, dieser ‚Kauf‘ von politischen Maßnahmen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, deren Einkommen, deren Arbeitsbedingungen, aber auch deren sozialer Sicherheit ist nicht hinnehmbar. ArbeitnehmerInnen brauchen mehr Mitbestimmungsrechte, mehr Informationen und mehr Kontrolle über die finanziellen Aktivitäten ‚ihrer‘ Unternehmen – inklusive eines Vetorechts. Nicht nur die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wer von wem finanziert wird, sondern auch die unmittelbar Beschäftigten des betroffenen Unternehmens“.
Zwt.: Mehr Demokratie im Betrieb
Die AUGE/UG setzt sich seit jeher für mehr Demokratie in Betrieb ein, was schließlich auch zur Aufnahme in die gewerkschaftspolitischen Forderungen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) geführt hat. So soll der Betriebsrat bei wesentlichen Angelegenheiten, die die ArbeitnehmerInnen betreffen – etwa Ausgliederungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsübernahmen und Verwendung von Gewinnen – ein befristetes Vetorecht eingeräumt werden.
„Bei schwerwiegenden Verstößen einer Unternehmensführung, die dazu geeignet sind, den Betrieb, Arbeitsplätze oder den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden, sind für uns durchaus Interventionsmöglichkeiten seitens der öffentlichen Hand in die Unternehmensführung hinein denkbar – unter Beteiligung der Belegschaftsvertretungen,“ so Paiha. Sie verweist auf bereits bestehenden Möglichkeiten, wie sie im § 2 Verwaltergesetz 1952 vorgesehen sind: ‚Öffentliche Verwalter […] können bestellt werden, wenn wichtige öffentliche Interessen an der Weiterführung des Unternehmens […] vorliegen‘. Paiha: „Die Forderung, dass die öffentliche Hand und die Belegschaft Verantwortung übernehmen, wenn die Unternehmenseigentümer dazu nicht in der Lage sind, ist daher keineswegs weit hergeholt.“
„‘Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen‘, heißt es im deutschen Grundgesetz und auch in Österreich endet das Eigentum dort, wo in die Rechte anderer eingegriffen wird. „Wenn EigentümerInnen ihrer Verantwortung nicht nachkommen, sondern vielmehr gegen die Interessen einer breiten Allgemeinheit gerichtet sind, dann muss eben die Gesellschaft die Verantwortung für Eigentum übernehmen“, so Paiha abschließend.
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