Wien (OTS) – „Gerade für den Industriestandort Oberösterreich ist es wichtig klarzustellen, dass Umweltschutz und ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort sich nicht ausschließen. So enthält auch die oberösterreichische Landesverfassung ein klares Bekenntnis zu einer leistungsfähigen Wirtschaft und zum Unternehmertum als Basis für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen“, so der freiheitliche EU-Mandatar Mag. Franz Obermayr. Ebenso normiert das Europäische Primärrecht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) explizit: „Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.“
„Vor dem Hintergrund der heute im Plenum diskutierten Ergänzung der Staatsziele um eine Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort ist es daher besonders befremdlich, wenn eine angebliche Arbeitnehmerpartei und eine angebliche Wirtschaftspartei eine solche Regelung nicht mittragen. Bei der SPÖ ist dies besonders kurios, zumal vor zwei Jahren ein nahezu gleichlautender Initiativantrag durch den SPÖ-Klub im Nationalrat eingebracht wurde und der damalige LH Niessl sich explizit für die Aufnahme der Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort ausgesprochen hatte“, so Obermayr.
„Eine Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort wäre einerseits ein starkes Signal des Verfassungsgesetzgebers für Wirtschaft und Industrie. Andererseits dienen die Staatsziele auch als Auslegungshilfe für Behörden und Gerichte, ein ausgeglichener Staatszielkatalog würde hier Klarheit schaffen“, betonte Obermayr.
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