VSV/Kolba: Erste Verhandlung Musterfeststellungsklage gegen VW am 30.9.2019

Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den 30. September 2019 als ersten Verhandlungstag in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Volkswagen (VW) bekanntgegeben. Dem Verfahren hätten sich bislang rund 400.000 VW Kunden angeschlossen.

”Ein kosten- und risikoloser Anschluss an das Verfahren ist bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung, also bis zum 29.September 2019 möglich,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir haben bislang über 1000 österreichischen und südtiroler VW-Kunden dabei praktische Hilfe geleistet und werden das bis Ende August 2019 weiter anbieten.”

Auf der Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at kann man dem VSV als Mitglied beitreten (30 Euro pro Kalenderjahr) und dessen Hilfe bei der Erstellung der Anmeldung zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Anspruch nehmen.

”Mögliche Schadenersatzansprüche sind noch nicht verjährt, da bei fristgerechter Anmeldung zum Klageregister ein Verjährungsstopp bereits mit November 2018 eingetreten ist und Rückrufe von Fahrzeugen durch VW erst im Jahr 2016 erfolgt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist ist daher im November 2018 noch nicht abgelaufen gewesen,“ erklärt Kolba.

Service: Hilfestellung auf www.klagen-ohne-risiko.at / Das Buch zur Aktion: Kolba/Ninz, Diesel-Schäden – Wie Sie sich zur Wehr setzen können, MyMorawa 2018, Wien

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