KORREKTUR zur OTS 0009 vom 14. Mai 2019, 08:30 Uhr – Kärnten: Kompetenzbereinigung – Bund und Länder diskutieren weiter

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Ein Beschluss über eine mögliche Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Bundesländern kann aus zeitlichen Gründen bei der am Donnerstag in Kärnten stattfindenden Landeshauptleute-Konferenz nicht gefasst werden. Wie der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleute, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, heute, Dienstag, ergänzend zu einem Interview von Reformminister Josef Moser erklärt, habe ein Treffen der politischen Arbeitsgruppe bestehend aus den Landeshauptleuten Günther Platter (Tirol), Thomas Stelzer (Oberösterreich), Hans-Peter Doskozil (Burgenland) und Michael Ludwig (Wien) zur Beratung der durch die Länderexperten erarbeiteten Vorschläge an Moser noch nicht stattgefunden, sodass eine inhaltliche Analyse und Bewertung durch die Landeshauptleute in ihrer Konferenz nicht möglich ist.

„Wir haben mit Minister Moser vereinbart, die Frage der Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern auf politischer Ebene weiter zu bearbeiten – aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Im Rahmen der Landeshauptleute-Konferenz werden wir darüber diskutieren und den weiteren Fahrplan festlegen“, erklärt Kaiser. In einigen Fragen, wie beispielsweise was Amtssachverständige oder Verfahrenskonzentrationen betrifft, scheine eine gemeinsame Lösung durchaus möglich. Zielrichtung könne aus Sicht der Länder nur eine Lösung sein, welche die Interessen der Landes- bzw. Staatsbürger speziell im Bereich der Krankenastalten und der Sozialhilfe (Armenwesen) schützt und die länderspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt.

„Allerdings hat die Bundesregierung mit ihrem Drüberfahren über die Bundesländer durch beispielsweise Grundsatzgesetze in den Bereichen bedarfsorientierte Mindestsicherung, vulgo Sozialhilfe, oder Biomasseanlagenförderung Maßnahmen gesetzt, die massiv und einseitig in bestehende Länderkompetenzen eingegriffen haben. Diese Vorgangsweise ist aus Sicht einzelner Länder alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme und muss in einem entsprechenden Vorschlag zur Kompetenzentflechtung mitbewertet werden“, erklärt Kaiser.

(Schluss)

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