Linz (OTS) – Die beiden in Betrieb befindlichen Reaktorblöcke des von Oberösterreich seit Jahrzehnten bekämpften AKW Temelin wurden 2000 und 2002 in Betrieb genommen. Die aktuelle Genehmigung für den Betrieb von Temelin 1 endet mit dem 12.10.2020, für Temelin 2 zwei Jahre später.
Umweltlandesrat Rudi Anschober: „Das Verfahren für die Verlängerung der existierenden Betriebsgenehmigung soll im kommenden Jahr durchgezogen werden. Dieses würde nach dem bestehenden tschechischen Recht ein völlig intransparentes Behördenverfahren sein, in dem lediglich der Antragssteller Parteistellung hat. Temelin 1 und 2 wurden nach Konzepten der 70er Jahren errichtet und waren schon bei der Errichtung veraltet. Immer wieder bestätigen Störfälle unsere jahrelange Kritik. Daher: Jeder Tag früher, an dem abgeschaltet wird, desto besser für die Sicherheit. Bisher wurde eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für jeweils zehn Jahre erteilt. Ich befürchte, dass im kommenden Jahr der Antrag in Temelin auf eine unbefristete Genehmigung oder zumindest für einen längeren Zeitraum gestellt wird. Diesen Verdacht nährt die Vorgangsweise von CEZ bei Dukovany. Und es ist wohl kein Zufall, dass CEZ-Chef Daniel Benes in den vergangenen Wochen bereits die Möglichkeit einer Betriebsdauer von Temelin 1 und 2 bis 2060 bzw. 2062 angesprochen hat.“
Anschober: „Meine europaweite Initiative mit der von mir gegründeten „Allianz der Regionen“ und der aktuell in Erarbeitung befindlichen ersten Studie über die Risikoabschätzung von Laufzeitverlängerungen mit der Forderung nach klaren EU-Regelungen für eine Begrenzung der Laufzeitverlängerungen ist daher auch für das Engagement gegen Temelin enorm wichtig. Nach der erfolgreichen Konferenz der europäischen Atomgegner/innen am Mittwoch in Linz wird nun der von mir initiierte Risikobericht über die Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen im Herbst in Brüssel der neuen EU-Kommission und den neuen EP-Fraktionen präsentiert. Mit dem klaren Ziel Regelungen zur Begrenzung der Laufzeiten durchzusetzen – u.a. eine verpflichtende grenzüberschreitende UVP, damit Transparenz herrscht, kritische Expert/innen in die Verfahren können, die Bevölkerung auch der Nachbarstaaten sich einbringen kann und Parteistellung für alle besteht, Entscheidungen also auch vor Gerichten bekämpft werden können.“
Anschober erhofft sich dafür Unterstützung vom Europäischen Gericht, das anhand eines Anlassfalles genau über diese Frage der Notwendigkeit von UVP-Verfahren bei Laufzeitverlängerungen im Sommer oder Herbst eine Grundsatzentscheidung treffen wird. Die vorab veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin stimmen optimistisch.
„In einem ersten Schritt werden wir jetzt an die tschechische Regierung und die tschechischen Behörden herantreten und ein faires, offenes Verfahren mit einer grenzüberschreitenden UVP für diese grundsätzliche Weichenstellung der Frage einer weiteren Genehmigung für den Betrieb von Temelin einfordern. Parallel dazu bereiten wir Rechtsschritte und politische Initiativen vor. Dazu brauchen wir auch endlich engagierte Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung, an die ich mich nun in einem ersten Schritt ebenfalls wenden werde“, so Anschober.
Anschober abschließend: „Je früher der Betrieb von Temelin gestoppt werden kann, desto besser. Ein Zeitfenster für den Aufbau von Druck ist die Phase der Antragstellung auf weitere Betriebszeit. Als ersten Schritt müssen wir daher erreichen, dass das entsprechende Verfahren kein Geheimverfahren hinter geschlossenen Türen und dem Ausschluss der Bevölkerung und der Nachbarn mehr ist, sondern völlig transparent unter Beteiligungsmöglichkeit und Parteistellung aller Betroffenen erfolgt, also auch der Bevölkerung in Tschechien und Österreich. Es braucht eine grenzüberschreitende UVP mit voller Transparenz, der Kontrollmöglichkeit kritischer objektiver Expert/innen und der Beteiligungsmöglichkeit für alle interessierten und potentiell betroffenen Nachbarn wie auch die Bevölkerung in Österreich und Oberösterreich.“
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