SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher: „Wohnrechts-Novelle der Regierung ist ein Banken- und Bürokraten-Wohlfühlpaket“

Wien (OTS/SK) – Eine „Verfehlung wohnpolitischer Ziele bei gleichzeitiger Förderung der Finanzwirtschaft“ sieht SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher in der Regierungsvorlage zum Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetz (WGG), die sich derzeit in Begutachtung befindet. „Die Novelle wird das Gesetz komplizierter und Wohnen teurer machen“, kritisiert Becher. ****

Als Beispiel nennt Becher das Vorziehen der Möglichkeit des Erwerbs gefördert errichteter Wohnungen zum Verkehrswert von zehn auf fünf Jahre nach Fertigstellung: „Jungen Leuten in einer Zeit spekulativ hochgetriebener Immobilienpreise trotz der sich rasch ändernden Rahmenbedingungen zu hoher Verschuldung zu raten, ist keine politische Leistung. Anstatt eine Kostenbremse insbesondere für MieterInnen zu erreichen, macht diese Reform Wohnen teurer, auf Wunsch jetzt fünf Jahre früher.“

Als wahre Entlastung für die Gemeinnützigen Bauträger und ihre KundInnen hätte die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) fungiert: Diese hätte bundesweit die Null-Prozent-Kredite der Europäischen Investitionsbank für Wohnbau- und Infrastrukturprojekte weitergegeben, wurde aber von der Regierung verhindert. Becher: „So hat nicht die Wohnbevölkerung, sondern die Lobby jener, die keine Null-Prozent-Kredite zu vergeben haben, gewonnen.“

Ein weiterer Kostentreiber der Reform sind zusätzliche Verwaltungsaufgaben für die Gemeinnützigen Bauträger: „Diese sollen laut den Plänen der Regierung auch MieterInnen ohne Kaufinteressen unaufgefordert drei Kaufangebote auf Grundlage externer Gutachten vorlegen und letztlich indirekt weiterverrechnen. Startschuss für einen bislang ungeahnten bürokratischen Aufwand im Rahmen des WGG.“

Auch die Einschränkung der Überlassung von Wohnraum an Drittstaatsangehörige ist laut Becher vor allem ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Bürokräfte, die von den MieterInnen zu bezahlen sein werden: „Die Regierung hat mir bislang noch keine Zahlen zu diesem Personenkreis nennen können. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Regierung gar keine Zahlen besitzt. Trotzdem ist diese Inszenierung teuer. Für die Bauträger bedeutet die komplexe Prüfung der unterschiedlichen neuen Zugangsbestimmungen einen enormen Mehraufwand, der natürlich auf die MieterInnen abgewälzt werden wird.“

Auch der in § 17a Abs. 1 WGG vorgesehene Entfall der Umfinanzierungsmöglichkeit mit Eigenmitteln zur Vermeidung der Übertragung in das Eigentum wird von Becher abgelehnt: „Dieser Eingriff in die unternehmerische Dispositionsfreiheit erfolgreicher Gemeinnütziger Bauträger ist letztlich vor allem eine Anleitung zur Finanzierung mit teurerem Fremdkapital anstatt mit vorhandenen Eigenmitteln. Dass diese Regierung für besonders solide Unternehmen den Schuldenmotor anwirft ist verantwortungslos und fördert den Abverkauf preisgeschützter Mietwohnungen.“ (Schluss) nw/wf/mp

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