Vizekanzler Strache lässt EuGH-Urteil zu Beamten-Vordienstzeiten analysieren

Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof hat heute die Urteile in den Rechtssachen C-24/17, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Republik Österreich, und C-396/17, Martin Leitner / Landespolizeidirektion Tirol verkündet.

Im Rahmen des Urteils wurden die Besoldungsrechtsreformen der Jahre 2015 und 2016 als unionsrechtswidrig erkannt. Der OGH und der Bundesverwaltungsgerichtshof haben dem EuGH im Rahmen der zwei gegenständlichen Verfahren entsprechende Fragen zur Beantwortung vorgelegt, die mit dem heutigen Urteil beantwortet wurden.

„Ich habe umgehend die Experten meines Hauses unter Einbindung des Verfassungsdienstes im Justizministerium und der Finanzprokuratur im Finanzministerium beauftragt, eine Analyse vorzunehmen, um mögliche Auswirkungen dieser Entscheidungen zeitgerecht einschätzen zu können und gegebenenfalls notwendige nächste Schritte zu evaluieren“, erklärte Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der Minister für den Öffentlichen Dienst ist.

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