Wien (OTS) – „Mit unserem Entlastungsprogramm senken wir die Steuerlast für Arbeitnehmer, Pensionisten und für den Standort. Jedem ehrlichen Steuerzahler soll damit mehr Netto vom Brutto bleiben. Schärfer vorgehen werden wir allerdings gegen Steuersünder, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Aufwendige Umgehungskonstruktionen und Steueroptimierungsmodelle werden eingedämmt und die Strafen verschärft“, leitet Finanzminister Hartwig Löger ein.
„Abgabenbetrug, aggressive Steuerplanung und Umgehungskonstruktionen schaden dem österreichischen Wirtschaftsstandort massiv und sind eine Bedrohung für die heimischen Arbeitsplätze. Wenn einige wenige im großen Stil die Allgemeinheit betrügen, können wir daher nicht tatenlos zusehen. Unser Ziel ist es, dass kein Betrüger ungeschoren davon kommt“, setzt Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs fort.
Erst vor zwei Monaten hat das BMF daher im Rahmen der Präsentation des Amts für Betrugsbekämpfung die Einsetzung eines Expertenrats angekündigt, um von Betrügern ausgenützte Gesetzeslücken zu identifizieren und gesetzlich in Angriff zu nehmen. Umfassende Recherchen im Bereich der Steuerfahndung, im internationalen Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Finanzstrafrecht, Zoll wie auch in der Betrugsbekämpfung ganz generell wurden durchgeführt. Ebenso folgte ein intensiver Austausch mit dem Justizministerium und der Finanzprokuratur, um umsichtig auch deren Expertise einbringen zu können. Nun liegt das fertige Paket vor und wird heute in Begutachtung geschickt.
Finanzminister Löger: „Mit dem Betrugsbekämpfungspaket setzen wir konkrete Maßnahmen in Kraft, um Lücken in der Bekämpfung des Abgabenbetrugs zu schließen und den organisierten internationalen Steuerbetrug aus Österreich zu verbannen. Die Bundesregierung stellt damit mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die große Mehrheit der redlichen Steuerzahler her.“
Die Maßnahmen inkludieren:
Strafverschärfung bei Steuer- und Zolldelikten
Um groben Steuer- und Zolldelikten künftig effektiver entgegentreten zu können, wird bei Abgabenhinterziehung, Schmuggel oder Abgabenhehlerei von mehr als 100.000 Euro neben einer Geldstrafe die maximal mögliche Freiheitsstrafe von zwei auf vier Jahre verdoppelt.
Sanktionierung von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerkarussellbetrug
Im Rahmen sogenannter „Karussell-Geschäfte“ kommt es in Kombination mit den Umsatzsteuersystemen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder zum Missbrauch der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbefreiung. Künftig wird daher die Nichtabfuhr von Umsatzsteuer jedenfalls unter Strafe gestellt werden, sofern von Vornherein der Vorsatz besteht, keine Umsatzsteuer abzuführen. Weiters soll der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug, sofern ein Inlandsbezug besteht, nunmehr in Österreich bestraft werden können, auch wenn die Umsatzsteuerverkürzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingetreten ist.
Cum-Ex: bereits jetzt weitere Maßnahmen
Bisher ist es Finanzstrafbehörden nicht möglich in Betrugsfällen, in denen zwar die Abgabenbehörden des Bundes getäuscht werden, aber kein Finanzvergehen, sondern ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch vorliegt, zu ermitteln. Dies hatte den Finanzstrafbehörden etwa im Fall von Cum-Ex oft eine Involvierung in die Ermittlung verwehrt. Künftig wird die Staatsanwaltschaft daher bereits bei Verdacht auf Vorliegen des Betruges unter Täuschung der Abgabenbehörden die Finanzstrafbehörden mit den Ermittlungen beauftragen können.
Ebenso wird nun eine Grundlage für die Erlassung von Rückforderungsbescheiden geschaffen, da in der Bundesabgabenordnung derzeit keine Möglichkeit vorgesehen ist, rechtsgrundlose Auszahlungen zurückzufordern. Betrugsmodelle wie jene im Zusammenhang mit „Cum-Ex“ sollen damit der Vergangenheit angehören.
Erhöhung der Transparenz im direkten Steuerbereich
Ebenso wird die Transparenz im direkten Steuerbereich erhöht, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können. Insbesondere wird die Pflicht zur Meldung von bestimmten grenzüberschreitenden Gestaltungen vor allem durch Steuerberater und Rechtsanwälte festgelegt. Künftig sind an die österreichischen Finanzbehörden all jene Gestaltungen meldepflichtig, die zumindest zwei EU-Mitgliedstaaten oder einen EU-Mitgliedstaat und ein Drittland umfassen und auf ein Risiko der Steuervermeidung, der Umgehung des gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers hindeuten.
Ahndung von Pflichtverletzungen von digitalen Vermittlungsplattformen
Im Rahmen des Digitalsteuerpakets wurde die Einführung der Informationsverpflichtung im Bereich der „Sharing Economy“ eingeführt, um mehr Fairness gegenüber den heimischen Unternehmen herzustellen. Durch Maßnahmen im Betrugsbekämpfungspaket wird nun sichergestellt, dass die Verletzung dieser Verpflichtungen auch sanktioniert und mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.
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