Wien (OTS) – Verärgert zeigt sich NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper angesichts der jüngsten Entwicklungen rund um die rechtswidrige Klassifizierung von Akten im BVT-Untersuchungsausschuss. Durch die unzureichend begründete Klassifizierung zahlreicher Akten als vertraulich torpediere Innenminister Kickl die Aufarbeitung und versteckt sich somit hinter rechtswidrigen Scheinargumenten.
„Dass Nationalratspräsident Sobotka sich nun entschied, die unnötig hohen Geheimhaltungsstufen von Innenminister Kickl durchgehen zu lassen, ist zwar nicht weiter verwunderlich, damit torpedieren aber sowohl Kickl als auch Sobotka eine transparente Aufarbeitung “, erklärt Krisper und weist auf den Interessenskonflikt Sobotkas hin, der als Nationalratspräsident jetzt ausgerechnet über die Einstufung jener Akten unparteiisch zu entscheiden hätte, die unter anderem in dessen eigene Amtszeit als Innenminister fallen. Damit wird eine medienöffentliche Debatte des BVT-Untersuchungsausschusses verhindert, in der es unter anderem über die Besetzungspolitik im damals noch ÖVP-geführtem Innenministerium gehen soll.
Die volle Absurdität des gemeinsamen Vorgehens von Innenminister Kickl und Nationalratspräsident Sobotka zeigt sich bei der beispielhaften Betrachtung des Informationsgehalts. So sind zum Beispiel unkommentierte Kalendereinträge hochrangiger Beamter des BMI laut Kickl und Sobotka bereits schützenswürdige Staatsgeheimnisse. „Bei diesen Kalendereinträgen handelt es sich zum größten Teil um exakt jene, welche Innenminister Kickl auf meine Anfrage hin in einer Anfragebeantwortung preisgab. Wie können Kickl und Sobotka noch ernsthaft behaupten, dass es sich dabei um schutzwürdige Interessen der Republik handelt?“, zeigt sich Krisper verwundert.
Neben der dringend erforderlichen Änderung der Einstellung des Innenministers zum parlamentarischen Interpellationsrecht fordert Krisper auch ein Überdenken der Bestimmungen des Informationsordnungsgesetzes, welches Nationalratsabgeordneten bei derartigen Fragen – im Gegensatz zu Ministern – keine Möglichkeit eröffnet den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
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