Wien (OTS) – „Der Aufmarsch von Sympathisanten der Kurdischen Arbeiterpartei PKK am Maiaufmarsch ist inakzeptabel und erfordert eine klare und sehr deutliche Distanzierung von Seiten des Veranstalters. Denn die PKK ist offiziell als Terror-Organisation eingestuft. Dieser hat vor allem auch sicherzustellen, dass keine Verwendung von Symbolen, die nach dem Symbolegesetz verboten sind, stattfindet“, so Bundesminister Gernot Blümel. „Radikale Symbole und Sympathie zu Gruppierungen, die im Widerspruch zu unseren Grundwerten stehen erfordern die sofortige Handlung und eine klare Distanzierung. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit verantwortlich, muss sofort einschreiten und handeln und die rechtlichen Folgen tragen, wenn hier Verletzungen vorliegen. So etwas darf in Österreich keinen Platz haben.“
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