Entlastung der Arbeitnehmer positiv, aber viele verpasste Chancen bei der Steuerreform

Linz (OTS) – Dass die Arbeitnehmer/-innen durch die angekündigte Steuerreform entlastet werden, sieht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer durchaus positiv. Kalliauer sieht aber auch eine Reihe verpasster Chancen. „Die Regierung hätte die Gelegenheit für eine echte Strukturreform nützen sollen – mit einer deutlicheren Entlastung der niedrigen Einkommen samt einer fairen Gegenfinanzierung durch höhere Beiträge von den Vermögenden. Die milliardenschwere Senkung der Körperschaftssteuer, die vor allem Großunternehmen zugutekommt, die im internationalen Vergleich ohnedies unterbesteuert sind, ist der falsche Weg“, so der AK-Präsident.

Der größte Wermutstropfen bei der schon mehrmals groß angekündigten Senkung der Lohnsteuer ist, dass sie wieder nicht gleich erfolgt, sondern abermals bis ins Jahr 2021 verschoben wird. Und auch dann wird nur der Eingangssteuersatz gesenkt. Auf die Senkung der beiden nächsten Stufen müssen die Arbeitnehmer/-innen sogar bis 2022 warten. Und die ebenfalls groß angekündigte Abschaffung der kalten Progression wird überhaupt auf den St. Nimmerleinstag, sprich: die nächste Legislaturperiode verschoben. Bis dahin werden sich die Beschäftigten einen Großteil ihrer Entlastung durch eben diese kalte Progression selbst finanziert haben.

Grundsätzlich begrüßenswert ist, dass auch jene entlastet werden sollen, die so niedrige Löhne und Gehälter haben, dass sie keine Steuern zahlen. Das erst 2020 und über die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge zu machen, kann sich aber als Malus entpuppen, der für die Arbeitnehmer/-innen teurer wird. Denn diese Maßnahme verursacht eine Finanzierungslücke in Höhe von 900 Millionen Euro bei den Krankenkassen. Nur wenn diese zur Gänze von der Regierung ersetzt werden, kann man von einer Entlastung für die Versicherten sprechen. Auf das Versprechen der Deckung der Finanzierungslücke durch das Bundesbudget ist aber kein Verlass.

Das kann man am Beispiel des AMS-Budgets sehen. Lange wurde dem AMS der Einnahmenausfall durch die Staffelung der Arbeitslosenversicherungs-(ALV) Beiträge durch den Bund ersetzt. Mit der letzten ALV-Reform 2018 wurde diese Refundierung gestrichen. Hält die Regierung auch bei der Kompensation der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge nicht Wort, dann werden die Versicherten die Entlastung mit Selbstbehalte oder Einschnitte bei den Leistungen bezahlen müssen. Ein garantierte Entlastung kleiner Einkommen ohne Fallstricke wäre die Ausweitung der sogenannten Negativsteuer, also eine Steuer-Gutschrift für Niedrigeinkommen.

Mit der stufenweisen Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 21 Prozent im Jahr 2023 hat die Regierung unnötigerweise die Wünsche der Großunternehmen erfüllt. Für die AK Oberösterreich ist diese Maßnahme aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zielführend. „Es gibt deutlich bessere Wege, gezielt Innovationen und Investitionen zu fördern. Und Österreich heizt damit den Steuerwettbewerb zwischen den Staaten weiter an, anstatt sich auf europäischer Ebene für Mindeststeuersätze einzusetzen“, so Kalliauer.

Auch die steuerbegünstigte Gewinnausschüttung an Mitarbeiter/-innen ist aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich problematisch: Ordentliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten wären der wesentlich nachhaltigere Weg, die Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu beteiligen. Und im Gegensatz zu Gewinnbeteiligungen würden sie sich auch positiv auf Höhe der Pensionen auswirken.

„Diese Steuerreform bringt einige Vorteile für die Arbeitnehmer. Die Chance, den Faktor Arbeit nachhaltig zu entlasten und dafür Millionenvermögen stärker in die Pflicht zu nehmen, wurde aber vertan. Genau das wird Österreich aber seit Jahren von zahlreichen internationalen Organisationen empfohlen“, so Kalliauer abschließend.

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