Wien (OTS) – Heute wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen, sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. „Das Biomasse Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto der SPÖ aus parteipolitischem Kalkül im Bundesrat. Die Rettung der Biomasse-Anlagen war uns, im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich, wichtig. Innerhalb kurzer Zeit haben wir mit inhaltlicher und rechtlicher Sorgfalt einen Entwurf erarbeitet. Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, zeigt sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger erfreut über den heutigen Beschluss im Nationalrat. Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) einen Übergang ermöglichen. „Die Biomasse-Kraftwerke erzeugen Ökostrom und liefern auch dann Strom, wenn Wind und Sonne nicht liefern können. Sie sind daher auch für die Versorgungssicherheit ein sehr wichtiger Faktor und stärken unsere Unabhängigkeit von Strom-Importen“, so Köstinger.
Biomasse-Anlagen für die Schadholzverwertung essentiell
Dazu kommt, dass gerade für die Verwertung von Schadholz die Biomasse-Kraftwerke eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Monaten bzw. Jahren hatten Österreichs Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. 2018 war aufgrund von verehrenden Sturmschäden sowie Dürreperioden ein besonders schwieriges Jahr. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von ca. 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende“, ergänzt Köstinger.
Befreiung von der Ökostromabgabe fixiert
Neben der Rettung der 47 Biomasse-Anlagen wurde heute im Nationalrat auch die Befreiung von der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte beschlossen. „Das ist eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen“, erklärt Köstinger. Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70-90 Euro Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch von der GIS, zu 100 Prozent befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat.
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