Wien (OTS/ÖVP-PK) – Der Schutz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor der Zersplitterung im Erbweg wird nun verstärkt, indem künftig auch rein forstwirtschaftlich genutzte Betriebe sowie Höfe einbezogen werden, die einen zur Erhaltung wenigstens eines Erwachsenen ausreichenden Ertrag erwirtschaften. ÖVP-Justizsprecherin Abg. Mag Michaela Steinacker sowie ÖVP-Landwirtschaftssprecher Bauernbund-Präsident Abg. Georg Strasser zeigten sich heute, Donnerstag, erfreut über die gestern im Nationalrat beschlossenen Änderungen des Anerbenrechts durch das Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019.
„Mit der Neuregelung des Anerbengesetzes werden zwei langjährige Forderungen des Bauernbundes umgesetzt, die jungen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmern die Übernahme erleichtern“, so Strasser, und Steinacker ergänzt: „Reine Forstbetriebe waren bis jetzt nicht im Anerbenrecht festgeschrieben. Das ändert sich nun dank der neuen Regelung.“ „Ziel dabei ist, einer Zerschlagung durch die Erbfolge entgegenzuwirken“, erläuterten die beiden Mandatare.
Konkret wurde die Definition des Erbhofes geändert. Künftig muss ein Betrieb nur noch so viele Erträge abwerfen, dass eine erwachsene Person erhalten werden kann. Früher mussten es zwei Personen sein. „Besonders für die Jungbäuerinnen und Jungbauern ist diese Änderung ein wichtiger Schritt. Sie müssen künftig nur noch nachweisen, dass eine Person durch den Hof erhalten werden kann und nicht zwei. Durch die Digitalisierung und den Strukturwandel hat sich unsere Gesellschaft geändert. Deswegen ist es notwendig, auch Gesetze dementsprechend anzupassen“, erklärt Strasser.
„Die Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer sollen in eine aussichtsreiche Zukunft blicken können und dazu brauchen sie moderne Regeln sowie Rechts- und Planungssicherheit“, sagen Steinacker und Strasser abschließend.
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