Wien (PK) – Mit der Ersten Lesung eines SPÖ-Antrags hat der Nationalrat heute die Plenarwoche beendet. Die Abgeordneten Angela Lueger, Peter Wittmann und Rudolf Plessl haben eine Änderung der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrats beantragt, mit dem Ziel, die Befugnisse der für die Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste zuständigen Unterausschüsse des Innenausschusses und des Verteidigungsausschusses auszuweiten. Gleichzeitig wollen sie die beiden Ausschüsse in „Kontrollausschuss Inneres“ und „Kontrollausschuss Landesverteidigung“ umbenennen. Die Initiative (675/A ) wurde im Anschluss an eine kurze Debatte dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.
Konkret geht es der SPÖ um die Möglichkeit, in Akten Einsicht zu nehmen und in den Kontrollausschüssen Auskunftspersonen zu befragen. Zudem soll es dem Innenminister bzw. dem Verteidigungsminister nicht mehr möglich sein, geforderte Auskünfte mit Hinweis auf eine drohende Gefährdung der nationalen Sicherheit zu verweigern. Es brauche eine effiziente Kontrolle, argumentiert Lueger. Zumal daran gedacht sei, die Kompetenzen der militärischen Nachrichtendienste auszubauen, wie auch Abgeordneter Plessl festhielt. Diskutieren will die SPÖ außerdem über eine etwaige Ansiedelung der Rechtsschutzbeauftragten der Ministerien, auch des Justizressorts, beim Parlament.
Von Seiten der Koalitionsparteien wurde der Antrag zurückhaltend kommentiert. Zwar sieht auch FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl die Notwendigkeit, bei den beiden parlamentarischen Unterausschüssen etwas zu ändern, seiner Meinung nach sollte man aber zunächst die Reform der Geheimdienste abwarten, bevor man entsprechende Schritte setzt. Zudem zeigte er sich verwundert darüber, dass die SPÖ in ihrer Regierungszeit keine diesbezüglichen Initiativen gesetzt hat.
Klaus Lindinger (ÖVP) will den SPÖ-Antrag gemeinsam mit anderen Initiativen zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats diskutieren. Die Weiterentwicklung des Unterausschusses sei auch im Regierungsprogramm verankert, sagte er.
Staatsziel „Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“: Koalition setzt Verfassungsausschuss Frist
Schließlich nahm der Nationalrat einen Fristsetzungsantrag der Koalitionsparteien an. Demnach ist der Verfassungsausschuss angehalten, seine Beratungen über einen bereits im April 2018 von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung des Staatszielekatalogs bis zum 14. Mai abzuschließen. Damit wird das Regierungsvorhaben in der nächsten, für Mitte Mai anberaumten Plenarwoche jedenfalls auf der Tagesordnung stehen.
Gemäß dem Gesetzentwurf soll sich die Republik Österreich ausdrücklich zu einem „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung“ bekennen. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können und den Wohlstand Österreichs und seiner BürgerInnen zu erhalten und auszubauen, brauche es eine wettbewerbsfähige Standortpolitik, macht die Regierung geltend. Eine erste Diskussion über das vorgeschlagene neue Staatsziel im Verfassungsausschuss gab es im Oktober vergangenen Jahres, wobei sich die Opposition skeptisch zeigte (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1117/2018). Für einen Nationalratsbeschluss ist eine Zweidrittelmehrheit und damit auch die Zustimmung der SPÖ oder der NEOS erforderlich.
Eine weitere (73.) Nationalratssitzung diente formalen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss) gs
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