Grüne appellieren an SPÖ, Armutsförderungsgesetz beim VfGH anzufechten

Wien (OTS) – „Die Bundesregierung wird heute im Nationalrat das Netz der bedarfsorientierten Mindestsicherung zerreißen und den Bundesländern einen Rückschritt zur alten Sozialhilfe aufoktroyieren“, sagt Ewa Dziedzic, Bundesrätin der Grünen.

Grünen-Bundessprecher Werner Kogler beschreibt die Folgen dieser geplanten Änderung: „Dieses Gesetz befördert Armut, vor allem Kinderarmut. Bis zu 80 Prozent weniger gibt es dann für Kinder, bis zu 35 Prozent für alleinstehende Erwachsene, Sonderzahlungen von denen vor allem ältere Menschen Gebrauch machen, fallen weg. Heute zeigt eine aktuelle Studie der Statistik Austria, dass 76 Prozent der Langzeitarbeitslosen von Armut betroffen sind. Für die wird die Situation nun noch schlimmer. Dieses Gesetz ist eine Schande.“

Die Grüne Bundesrätin stellt überdies klar, dass die angekündigten Änderungen im neuen Gesetz nur Trug sind: „Das Ziel der Sozialhilfe ist nicht mehr die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Kein Wort zur Erleichterung des Wohnbedarfs, die Spendenkorrektur bleibt wie gehabt in der jetzigen Vereinbarung, nur mit der Ausnahme des Heizkostenzuschusses. Ich fordere die letzten christlich-sozialen Abgeordneten auf umzudenken.“

Dziedzic kündigt weitere Schritte an: “Die Grünen BundesrätInnen fordern die SPÖ-Fraktion im Bundesrat auf, gemeinsam eine Verfassungsklage gegen die Sozialhilfe neu einzubringen. Nur so können die kompetenz-, verfassungs- und EU-widrigen Teile des Bundesgrundsatzgesetzes vor der politischen Umsetzung in den Landtagen geklärt werden.“ Kogler begrüßt diesen Vorstoß: „Der Bundesrat als Länderkammer muss handeln. Es kann den Landeshauptleuten nicht egal sein, dass ein Gesetz unzählige Kinder in die Armut drängt und kranke oder lernschwache Menschen und pflegende Angehörige massiv benachteiligt.“

Dziedzic erläutert, warum dieser Weg der beste für die Betroffenen ist: „Nur so kann gewährleistet werden, dass den Menschen der mühsame und teure Weg einer Individualbeschwerde erspart bleibt.“ Ansonsten würden nach der Umsetzung in den Landtagen und den langen Rechtsschutzverfahren bis zu den Höchstgerichten auch nur den wenigen Anlassfällen beim VfGH die vorenthaltenen Sozialleistungen rückwirkend zuerkannt. „Die stark degressiven Kindersätze sowie die Kürzungen bei schlechten Deutschkenntnissen sind unsachlich und widersprechen damit voraussichtlich dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung. Die Umstellung auf ein obligatorisches Sachleistungssystem beim Wohnbedarf ist bevormundend und führt zu einem teuren Mehraufwand in den Sozialverwaltungen der Länder“, sagt Dziedzic.

Für die Grünen strotzt das geplante Gesetz vor rechtlichen Defiziten – Dziedzic: „Wien hat bereits angekündigt dieses Armutsförderungsgesetz nicht umzusetzen. Hier gilt es nun im Bundesrat nachzusetzen.“

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