Samariterbund zum geplanten BBU-Errichtungsgesetz: Rechtsberatung muss unabhängig bleiben!

Wien (OTS) – Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz und das Recht auf ein faires Verfahren sind grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) soll die Rechtsberatung in Asylverfahren in Zukunft ausschließlich von der geplanten Bundesagentur durchgeführt werden. „Eine Rechtsberatung muss unabhängig sein. Wenn mehr als 40 % der negativen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder abgeändert werden, ist dies ein deutliches Zeichen, wie wichtig und effizient die unabhängige Rechtsberatung ist“, erklärt Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Samariterbundes.

Unabhängige Rechtsberatung notwendig

Der Samariterbund betreut aktuell österreichweit 19 Flüchtlingseinrichtungen. Fast alle BewohnerInnen nehmen Rechtsberatung in Anspruch. Für Asylsuchende, die in der Regel weder mit dem Rechtssystem noch mit der Sprache vertraut sind, ist die Unabhängigkeit der Rechtsberatung umso wichtiger. Sie ist Grundvoraussetzung für eine effektive Geltendmachung des Anspruchs auf internationalen Schutz.

„Es ist zu befürchten, dass die Qualität der Beratung leiden wird, wenn eine Agentur, die dem Innenministerium untersteht, diese Aufgabe übernimmt“, so Hundsmüller. Dadurch steige die Wahrscheinlichkeit, dass rechtswidrige Entscheidungen nicht revidiert werden. Fundamentale Grundrechte und damit der Rechtsstaat würden ausgehöhlt werden. „Daran ändert auch nichts, dass die Rechtsberater formal weisungsfrei gestellt sind; als Bedienstete befinden sie sich zweifellos in einem Abhängigkeitsverhältnis, ein Interessenkonflikt ist vorprogrammiert“, erklärt Hundsmüller.

Ein faires Asylverfahren beinhalte das Recht auf eine unabhängige Beratung und Vertretung, bei der ausschließlich die Interessen und Rechte der Schutzsuchenden im Vordergrund stehen. Eine Agentur des Innenministeriums, die den Fokus auf eine rasche Verfahrensführung, eine an den Erfolgsaussichten orientierte Beratung und eine forcierte Rückkehrberatung legt, könne diesem Anspruch nicht gerecht werden. „Gerade in 1. Instanz kommt es zu vielen Fehlentscheidungen, die für geflüchtete Menschen lebensgefährlich sein können. Eine unabhängige Rechtsberatung ist daher umso wichtiger“, fordert Hundsmüller.

Samariterbund fordert menschenwürdige Grundversorgung

Eine Aufgabe der geplanten Bundesagentur soll lt. dem vorliegenden Gesetzesentwurf auch die Grundversorgung in den Bundesbetreuungseinrichtungen sein. Hier weist der Samariterbund darauf hin, dass eine adäquate Unterbringung und Betreuung unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit unbedingt vonnöten ist. Auch wenn im vorliegenden Gesetzesentwurf mehrmals der „mildtätige und gemeinnützige Zweck“ der geplanten Bundesagentur betont wird, so lassen die gleichzeitig vom Bundesministerium für Inneres mitgeteilten erwarteten Einsparungen in der Grundversorgung des Bundes in der Höhe von etwa 10 Mio. Euro jährlich und die ebenfalls genannte „qualitativ angepasste“ Betreuung befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Versorgungsqualität und zur Unterschreitung von Mindeststandards kommt.

„Dies steht im klaren Widerspruch zur Mildtätigkeit, die darauf gerichtet ist, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Mindeststandards müssen uneingeschränkt eingehalten werden“, betont Hundsmüller. „Aber leider zeigt schon das nächste geplante Vorhaben, Asylsuchenden für gemeinnützige Arbeit nur noch 1,50 Euro zu bezahlen und die Umbenennung der Erstaufnahmezentren in Ausreisezentren die Gesinnung, die auch hinter diesem Gesetzesentwurf steckt“, so Hundsmüller.

Der Samariterbund fordert daher eine adäquate, kleinteilige Betreuung in den Quartieren des Bundes unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsbedürfnisse wie bspw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Eine an Qualitätsstandards ausgerichtete Versorgung verbessert die Orientierung und Teilhabemöglichkeiten geflüchteter Menschen in Österreich und legt damit einen Grundstein für ein friedvolles Zusammenleben und Integration.

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