Herbert Kickl und die Bundeswahlbehörde

Mödling (OTS) – Herbert Kickl ist als Innenminister gem. § 12 Abs 2. Nationalratswahlordnung auch Bundeswahlleiter. Allerdings hat er als Bundeswahlleiter seit fast eineinhalb Jahren noch an keiner einzigen Sitzung der Bundeswahlbehörde teilgenommen (!), auch gestern nicht.

Dafür hat er gestern um 11:02 Uhr in einer Presseaussendung folgendes versendet bzw. versenden lassen: „Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer heutigen Sitzung den Zeitpunkt der amtlichen Bekanntgabe von Wahlergebnissen bei der Europawahl am 26. Mai 2019 festgelegt.“

Der Haken daran: Zu diesem Zeitpunkt – um 11:02 Uhr – war die Sitzung der Bundeswahlbehörde noch nicht einmal eröffnet!

Weiter in der APA-OTS0086 Presseaussendung des Innenministeriums:
„… die gegebene Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union eine Weitergabe von Wahlergebnis-Daten, auch von Teilergebnissen, vor dem Schließen des letzten Wahllokals in Europa, das ist um 23 Uhr in Italien, nicht zulässt.“ (Da die Presseaussendung inzwischen gelöscht wurde, kann auf diese nicht mehr referenziert werden. Siehe dazu auch
[https://diepresse.com/home/innenpolitik/5610638/Italienische-Verhael
tnisse-bei-der-EUWahl]
(https://diepresse.com/home/innenpolitik/5610638/Italienische-Verhael
tnisse-bei-der-EUWahl))

Inhaltlich wird damit der Wahlanfechtung von EUSTOP aus dem Jahr 2014 Recht gegeben, die genau wegen diesem Fall der vorzeitigen Veröffentlichung von Wahlergebnissen in Österreich die EU-Wahl angefochten hatte. Der Verfassungsgerichtshof lehnte damals die EUSTOP-Wahlanfechtung aber ab. (siehe S. 11, 23, 52)
=> [http://www.eustop.at/wahlanfechtung-eu-wahl2014.pdf]
(http://www.eustop.at/wahlanfechtung-eu-wahl2014.pdf)

Vertrauensperson Mag. Robert Marschall lädt nun den Bundeswahlleiter Herbert Kickl ein, bei der nächsten Sitzung der Bundeswahlbehörde am 24.4.2019 erstmals teilzunehmen und diese zu leiten. Immerhin steht die [EU-Wahl 2019] (http://www.euw19.at/) bevor.

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