Wien (OTS) – „Die schlechte Performance der betrieblichen Vorsorgekassen muss Folgen haben, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die VerliererInnen sind. Ziel muss bleiben, dass bei einem durchschnittlichen Erwerbsverlauf ein Jahresentgelt an Abfertigungsanspruch entsteht. Ohne höhere Beiträge und geringere Verwaltungskosten wird das nicht gehen“, sagt Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). ++++
„In einem ersten Schritt schlagen wir eine Erhöhung des Beitrags, den die Arbeitgeber für die betriebliche Vorsorge leisten, auf zwei Prozent vor“, so die Gewerkschafterin. Gleichzeitig stellt Teiber klar: „Eine längere Frist bis zur erstmals möglichen Inanspruchnahme lehnen wir ab. Der Abfertigungsanspruch soll bei Verlust der Arbeit helfen, daher kann man den ArbeitnehmerInnen nicht den Zugriff auf ihre Ansprüche blockieren.“
Eine weitere Baustelle sieht die GPA-djp bei den viel zu hohen Verwaltungskosten: „Die Vorsorgekassen heben Verwaltungskosten in einer Höhe ein, die weit mehr deckt als den Betriebsaufwand. Folge sind sehr hohe Gewinne. Während die Versicherten 2018 ein Minus von 2 % hinnehmen mussten und auch im langjährigen Durchschnitt kaum mehr als 2% Ertrag bleiben, freuen sich die Eigentümer der Abfertigungskassen über eine Eigenkapitalrendite über 20%. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die höchstzulässigen Verwaltungskosten abzusenken“, richtet sich Teiber an die Bundesregierung.
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