Die grenzenlose Macht der Kinder- und Jugendhilfe

Wien (OTS) – Aus der Pressekonferenz vom 8. April 2019

Podium: Anwalt der betroffenen Mutter Rechtsanwalt Dr. Martin Preslmayr [www.preslmayr.legal] (http://www.preslmayr.legal/) und die betroffene Mutter Karoline Danhel (42)

Die Wienerin Karoline Danhel (42) ist Mutter zweier Kinder:
Jeremias (6) und Karlina (8).

Ersatzvater der Kinder, Martin Schachinger, kontaktierte im April 2017 von sich aus die Kinder- und Jugendhilfe Wien, dies in der Hoffnung auf Hilfe für die Mutter bei der Bewältigung deren damaliger von phasenweisen Alkoholbeeinträchtigungen begleitenden Überforderung.

Seither ist die Familie unter dem Radar der Kinder- und Jugendhilfe gefangen. Statt behördliche Hilfe zu erhalten, wurden die Familie durch Behördenwillkür und mangelnde Kontrolle zerschlagen und die Menschenrechte der Kinder und Mutter auf ein Familienleben (Art. 8 EMRK) mit Füßen getreten.

Seit der willkürlichen und ungesetzlichen Abnahme der Kinder im August 2018 dürfen diese nicht mehr mit ihrer Mutter und Familie leben, sind weggesperrt und behördlicher Fremdbestimmung ausgesetzt. Der Mutter soll die Obsorge zur Gänze entzogen werden. Kaum noch dürfen die Kinder die eigene Mutter sehen, selbst Geschenke an die Kinder wurden der Mutter verboten („Kinder brauchen keine Spielsachen“). In der Wohngemeinschaft ist es gegen Jeremias und Karlina zu Übergriffen gekommen.

Noch weniger Kontakt der Kinder zur Mutter, keine Übernachtungen mehr, nur stundenweise, mindestens zwei Wochen ohne jeden Besuch, weitere Einschränkungen und Einschüchterungen der Kinder und der Mutter. Salamitaktik gegen die Kinder und Mutter. Die Behörde provoziert Zustände der Mutter, die die unrechtmäßige Kindesabnahme nachträglich rechtfertigen sollen. Zitat des Arztes der Mutter: „Wir machen die Leute gesund, das Jugendamt macht sie wieder krank“.

Vorgabe der Behörde an die Kinder: „Ihr habt jetzt eine neue Familie und das ist die Wohngemeinschaft. Die alte Familie gibt es nicht mehr.“ Ziel der Behörde: Mutter-Kind-Entfremdung, die eine Rückführung der Kinder unmöglich machen soll: „Point of no return“.

Versagen der Kontrollen: Die der Behörde übergeordnete Aufsichtsstelle (amtsführender Stadtrat) erklärt sich nicht, statt der Kontrolle der Behörde wird die Mutter auf die Behörde zurückverwiesen. Der Richter handelt als „Vollzugsorgan“ der Behörde, rechtfertigt die ungesetzliche Kindesabnahme ohne Prüfung und überträgt auch die Obsorge ohne Einvernahme der Mutter und der Kinder und ohne die gebotene Bestellung einer/eines fachkundigen Sachverständigen. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Schwerwiegende Eingriffe in Menschenrechte ohne Durchführung des rechtlich vorgesehenen Verfahrens.

Die Mutter wird weiterkämpfen, nicht nur für ihre eigenen Kinder. Auch für den Rechtsstaat.

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