Wien (OTS) – „Heute nehmen die Überleitungsausschüsse ihre Arbeit auf. Damit startet die Phase der echten Fusion, die aus 21 Sozialversicherungsträgern fünf machen wird, und die eine Reihe von Vorteilen für das Gesamtsystem, für die Versicherten und auch für unsere Betriebe bringt“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
So habe die Zusammenlegung und Verkleinerung der Selbstverwaltungskörper Synergieeffekte und bewirke eine Effizienzsteigerung. „Das wird zumindest mittelfristig zu Einsparungen führen, und diese Einsparungen im System werden direkt beim Versicherten ankommen“, so Kopf. Unter anderem werden die frei werdenden Mittel für innovative Behandlungsmethoden und für den Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung stehen.
Faire Beteiligung in den Selbstverwaltungskörpern
Positiv bewertet der WKÖ-Generalsekretär auch, dass die Selbstverwaltung erhalten bleibt und dass neben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) auch die Gremien der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) künftig paritätisch zusammengesetzt sind. „Das schafft eine faire Beteiligung sowohl von Dienstnehmer- als auch Dienstgebervertretern und entspricht den Beitragsleistungen, die ebenfalls in etwa gleich verteilt sind“, so Kopf.
Dass die paritätische Besetzung verfassungskonform ist, bestätigt übrigens ein Gutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Franz Marhold von der Wiener Wirtschaftsuniversität. Schließlich lauten die verfassungsrechtlichen Vorgaben, dass eine paritätische Besetzung den Gleichheitssatz und das Demokratieprinzip zu beachten hat und den Anforderungen der sonstigen Selbstverwaltung Rechnung tragen muss. Dies ist Marhold zufolge gegeben. Er kommt daher zum Schluss, dass sich die paritätische Besetzung mit Dienstnehmer- und Dienstgeber-Vertretern in den Selbstverwaltungskörpern der ÖGK und der PVA innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums bewegt, der dem Gesetzgeber zugestanden wird. Daher ist die Parität dem Marhold-Gutachten zufolge verfassungsrechtlich zulässig.
Erster Schritt einer Lohnnebenkostensenkung
Für die Betriebe bringt die SV-Reform auch eine Beitragsreduktion mit sich: Durch Strukturmaßnahmen in der AUVA wurden bereits ab 1. Jänner dieses Jahres die Beiträge von 1,3 auf 1,2 Prozent gesenkt, was einer Einsparung von rund 110 Millionen Euro entspricht. „Das ist der erste Schritt einer von unseren Betrieben so dringend gewünschten Lohnnebenkostensenkung“, sagt Kopf.
In die Besetzung der AUVA-Spitze durch Mario Watz setzt der WKÖ-General große Hoffnungen: Für die Dienstgeber, die fast zur Gänze die Aufgaben der AUVA finanzieren, sei ein sorgsamer und effizienter Umgang mit ihren Beiträgen sowie ein kundenorientierter Service von zentraler Bedeutung. „Mario Watz weiß als erfolgreicher Unternehmer um die Anforderungen an eine moderne AUVA genau Bescheid und hat zudem als stellvertretender Vorsitzender der AUVA-Landesstelle für Wien, Niederösterreich und das Burgenland die Weichen für eine moderne, kundenorientierte AUVA mitgelegt“, so Kopf, der gleichzeitig Anton Ofner dankt, der bis Jahresende der AUVA noch als Obmann vorstehen wird. Er habe die AUVA durch ihre wohl schwierigste Zeit gesteuert und dazu beigetragen, dass die AUVA auch heute noch als eigenständiger Träger mit einem umfassenden Leistungsangebot den Unternehmen und Versicherten zur Verfügung steht.
Weiters betont Kopf, dass mit Matthias Krenn ein Obmann für die Österreichische Gesundheitskasse geholt wurde, der sein Handwerk versteht und als Vizepräsident der WKÖ bewiesen hat, „dass er vorausschauend handelt und in wichtigen Fragen das Gemeinsame sucht“. Ebenso ist Kopf überzeugt, dass die übrigen Positionen „mit den richtigen Leuten“ besetzt sind, darunter Peter Lehner als Obmann der neuen Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und Andreas Herz als Arbeitgeber-Vertreter in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Und der WKÖ-Generalsekretär ist sicher: „Die Rotation zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertreten in den Gremien wird dafür sorgen, dass die Interessen aller Versicherten in der Sozialversicherung bestens gewahrt sind.“ (PWK192/DFS)
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