Wien (OTS) – Erfreuliche Nachrichten für Geschädigte des VW-Abgasskandals: Das Landesgericht Innsbruck hat sich in einem jüngst ergangenen Beschluss für international zuständig erklärt, nachdem der deutsche Großkonzern die internationale Zuständigkeit heimischer Gerichte bezüglich österreichischer Geschädigter (Verbraucher/Unternehmen) bestritten hat. „Noch nie hat bisher ein erstinstanzliches Gericht im Fall VW eine so deutliche Sprache gesprochen wie dieses Landesgericht – und dies auch noch auf mehr als 50 Seiten penibel begründet. Es zeigt sich immer mehr, dass österreichische Geschädigte vor österreichischen Gerichten nach österreichischem Recht gegen den deutschen Konzern vorgehen können“, sagen Mag. Oliver Jaindl (Obmann der gemeinnützigen Plattform COBIN claims, Geschäftsführer „dieselklage.at“) und die an der Sammelklage-Aktion arbeitenden Rechtsanwälte Mag. Clemens Freisinger, Dr. Wolfgang Graf (Graf-Patsch-Taucher Rechtsanwälte) und Dr. Alexander Amann (Schwärzler Rechtsanwälte).
Die Entscheidung des LG-Innsbruck ist vor dem Hintergrund von Parallel-Verfahren in dem Fall um manipulierte Motoren bei VW, Audi, Seat und Skoda zu sehen. So entschied auch das OLG-Wien, dass der Konzern sich seiner Verantwortung in Österreich zu stellen hat und in einem anderen Verfahren wird die Frage an den EuGH herangetragen. „Wir sehen, dass die Linie in der Rechtsprechung immer mehr hin zu einer Bejahung der internationalen Zuständigkeit heimischer Gerichte geht. Abzuwarten bleiben noch etwaige Entscheidungen des OGH und EuGH“, sagt Jaindl.
„dieselklage.at“ verhandelt heute, Freitag, übrigens in der VW-Causa am LG-Feldkirch in Vorarlberg (13.40 Uhr, Saal 52). Insgesamt wurden 6761 Fahrzeuge bei der Aktion des gemeinnützigen Vereins registriert, darunter sind Kfz privater Geschädigter ebenso wie jene von KMU bis hin zu börsenotierten Großunternehmen.
Kern der Ansprüche ist nach Argumentation von COBIN Claims, dass die Kunden in Wahrheit nicht zulassungsfähige Kfz erstanden und den regulären Preis dafür bezahlt haben (Rechtsmangel) und bei einem Großteil der Teilnehmer nach dem Software-Update statistisch erwiesen Schäden am Fahrzeug (Sachmangel) auftreten. Dadurch haben die Kunden einen von vornherein überhöhten Kaufpreis bezahlt sowie nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals eine spürbaren Wertminderung der Fahrzeuge erlitten. Die deswegen geltend gemachten Schadenersatzansprüche richten sich gegen VW, nicht gegen Händler oä.
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