Nationalrat: Parteienförderung wird künftig jährlich erhöht

Wien (PK) – Eigentlich sollte die Parteienförderung im heurigen Jahr inflationsbedingt um 7,78% steigen. De facto wird das Plus aber lediglich 2% betragen. Das hat der Nationalrat heute auf Initiative von ÖVP und FPÖ beschlossen. Die geltende Valorisierungsklausel wird demnach rückwirkend mit 1. Jänner 2019 geändert. Ob das tatsächlich Einsparungen in Millionenhöhe bringt, wie die Koalitionsparteien betonen, ist allerdings umstritten, laut Berechnungen der NEOS wird der vorübergehende Einsparungseffekt nämlich schon bald wieder wettgemacht. Grund dafür ist, dass gemäß dem Gesetzesbeschluss die Förderungen künftig jedes Jahr automatisch steigen und nicht erst dann, wenn ein Inflationsschwellenwert von 5% erreicht wird.

Die neue Valorisierungsklausel gilt auch für weitere im Parteiengesetz bzw. im Parteien-Förderungsgesetz verankerte Beträge. Damit werden etwa auch die Wahlkampfkostenobergrenze, die Werte für meldepflichtige Parteispenden und die besondere Parteienförderung nach Europawahlen heuer um 2% angehoben und künftig jährlich steigen.

Für den Gesetzentwurf stimmten lediglich die Koalitionsparteien. Allein heuer würden die Parteien 2,5 Mio. € weniger erhalten als nach der geltenden Valorisierungsregel, machte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl geltend. Markus Tschank (FPÖ) sprach von 2 Mio. € Einsparungen. Damit beweise die Koalition einmal mehr, dass sie im System spare, hielten unter anderem Karl Nehammer (ÖVP) und Philipp Schrangl (FPÖ) fest.

Sowohl die ÖVP als auch die FPÖ hoben in der Debatte die Bedeutung der Parteienförderung hervor. Es gebe, mit Ausnahme vielleicht der NEOS, einen Konsens, dass das demokratische System in Österreich von den Parteien getragen werde und Parteien durch die öffentliche Hand finanziert werden sollen, sagte Harald Stefan (FPÖ). Diese öffentliche Förderung sorge auch für Transparenz.

Das hoben auch Stefans Fraktionskollegen Tschank und Schrangl hervor. Die öffentliche Parteienfinanzierung trage dazu bei, Parteienvielfalt zu erhalten, erklärte Tschank. Eine Finanzierung von Parteien aus privaten Mitteln wäre seiner Ansicht nach weitaus korruptionsanfälliger. Ein Musterbeispiel für den „Kauf“ einer Partei durch einen „österreichischen Oligarchen“ sind für ihn die Spenden des Industriellen Hans Peter Haselsteiner an die NEOS – demgegenüber sei die FPÖ unabhängig und unbestechlich und nur der Bevölkerung verpflichtet. Schrangl wies darauf hin, dass es viele Möglichkeiten gebe, einer Partei Geld „zuzuschanzen“, nicht nur durch Spenden, sondern etwa auch durch Inserate oder Personalbereitstellungen. Die öffentliche Parteienförderung sei da weitaus transparenter. Für wichtig hält auch ÖVP-Abgeordneter Nehammer die öffentliche Parteienfinanzierung.

Die künftig jährliche Erhöhung der Parteienförderung nannte Schrangl „fair und transparent“. Schließlich würden auch die Kosten für die Parteien steigen. Die Valorisierung sichere den Bestand des Parteiensystems, ist auch Tschank überzeugt.

NEOS und JETZT wollen Parteienförderung deutlich senken bzw. einfrieren

Scharfe Kritik an der neuen Valorisierungsklausel kam hingegen von den NEOS. Anders als von ÖVP und FPÖ behauptet, bewirke diese insgesamt keine Einsparungen, sondern verursache mittel- und langfristig sogar Mehrkosten für die SteuerzahlerInnen, gab Nikolaus Scherak zu bedenken. Bereits in vier Jahren werden seinen Berechnungen nach vorübergehende Einsparungseffekte wieder wettgemacht. Dabei habe Österreich schon jetzt die zweithöchste Parteienförderung weltweit und die höchste in Europa. „Sie bekommen den Hals nicht voll. Sie schanzen sich immer mehr Geld der SteuerzahlerInnen zu“, zeigte sich der NEOS-Verfassungssprecher empört und wertete es als besondere Unverfrorenheit, dass ÖVP und FPÖ noch dazu von Einsparungen sprechen. Ein Antrag der NEOS , die Parteienförderung auf dem derzeitigen Stand einzufrieren, und ein einschlägiger Abänderungsantrag fanden bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

Scherak forderte darüber hinaus mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung und schärfere Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Die NEOS würden alle Einnahmen und Ausgaben penibel öffentlich machen, hob er hervor.

Auch die Parlamentsfraktion JETZT konnte sich mit geforderten Abänderungen nicht durchsetzen. Peter Pilz kann sich grundsätzlich zwar eine jährliche Valorisierung der Parteienförderung vorstellen, eine derartige Wertsicherung hat seiner Meinung nach allerdings nur dann eine Berechtigung, wenn die Förderbeträge zuvor halbiert werden. Das soll seiner Ansicht nach auch für die Parteienförderung der Länder gelten. Durch einen solchen Schritt könnte man das Vertrauen in die Politik wiederherstellen, glaubt Pilz. Zudem würde man damit der Parole „Sparen im System“ gerecht.

Mit den frei werdenden Mittel könnten laut JETZT auch Transferleistungen an private Haushalte wie etwa das Pflegegeld oder die Studienbeihilfe jährlich angepasst werden. Eine Million Menschen in Österreich lebe an oder unter der Armutsgrenze, skizzierte Pilz. „Da wird aber nichts valorisiert.“ Die einzig Bedürftigen seien nach Meinung von ÖVP und FPÖ offenbar die Parteien. Pilz ist auch überzeugt, dass man Wahlkämpfe viel billiger führen könnte.

Ein Anliegen ist Pilz und seinen FraktionskollegInnen außerdem ein Parteispenden-Verbot für staatsnahe Unternehmen sowie für private Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen. „Wer öffentliche Aufträge nimmt, darf Parteien nicht finanzieren“, müsste seiner Meinung nach klar sein. Damit könnte man verhindern, dass sich Betriebe mittels Parteispenden politischen Einfluss erkaufen. Um seine Forderung zu untermauern, brachte Pilz einen Entschließungsantrag ein, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

SPÖ will Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze härter sanktionieren

Gegen den Gesetzentwurf der Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ. Die SPÖ sei nicht gegen die Parteienförderung, stellte Muna Duzdar klar. Schließlich stelle diese eine wichtige Säule der Demokratie dar. Ihrer Meinung nach wären aber wirksame Sanktionen für deutliche Überschreitungen des Wahlkampfkostendeckels notwendig. Darauf pochte auch ihr Fraktionskollege Thomas Drozda. Die ÖVP habe beim Wahlkampf für die Nationalratswahlen „geschummelt und getrickst“, sagte Duzdar und sich durch die massive Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze im Ausmaß von 6 Mio. € einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Sowohl Duzdar als auch Drozda warfen der ÖVP außerdem vor, sich nicht an die Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz zu halten, die Parteienförderung auch heuer nicht zu erhöhen. Vielmehr würde die Valorisierung „still und heimlich durchgepeitscht“. Offenbar wollten ÖVP und FPÖ die Menschen in Österreich „für dumm verkaufen“, sagte Duzdar. „Sie sparen nicht im System, sondern bei den Menschen“, ist auch für Drozda unverständlich, dass künftig zwar die Parteienförderung jährlich valorisiert wird, nicht aber das Pflegegeld.

ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl warf der SPÖ postwendend eine unehrliche Haltung vor. Schließlich sei es SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann gewesen, der die geltende Valorisierungsklausel beschlossen habe. Die SPÖ stimme dem Koalitionsantrag wohl nur deshalb nicht zu, weil ihr eine 7,8%ige Erhöhung der Parteienförderung lieber gewesen wäre als die 2%ige, mutmaßte er. Das veranlasste NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker dazu, darauf hinzuweisen, dass das Parteien-Förderungsgesetz nicht von Bundeskanzler Faymann beschlossen wurde, sondern von den Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.

Auch sonst war die Debatte von gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen den Fraktionen geprägt. So sprach ÖVP-Abgeordneter Nehammer JETZT-Abgeordnetem Pilz das Recht ab, über Transparenz und Sauberkeit in der Politik zu sprechen. Die vorsitzführende Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller versuchte die Gemüter zu beruhigen, ÖVP-Abgeordnetem Gerstl erteilte sie für den Ausdruck „Pharisäer“ gegenüber der SPÖ einen Ordnungsruf.

Abgeordneter Johann Gudenus wird nicht ausgeliefert

Am Ende der Tagesordnung stand das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, FPÖ-Abgeordneten und geschäftsführenden Klubobmann Johann Gudenus behördlich verfolgen zu können. Diesem wird vorgeworfen, gegen § 283 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 verstoßen zu haben, das betrifft den Tatbestand der Verhetzung. Das Plenum des Nationalrats folgte mehrheitlich der Empfehlung des Immunitätsausschusses , Gudenus nicht auszuliefern. ÖVP, FPÖ und JETZT sehen einen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit von Gudenus und der behaupteten strafbaren Handlung.

Die NEOS hatten geklagt, da ihrer Ansicht nach ein Video der FPÖ, das auf „FPÖ-TV“ ausgestrahlt und auf der Facebook-Seite der Partei gezeigt wurde, rassistische Klischees bediene. Darin wird der Missbrauch der E-Card mit einem einen Fes tragenden Ali veranschaulicht.

Neues Konsulargesetz: Außenpolitischer Ausschuss soll bis 11. April beraten

Schließlich stimmte die Mehrheit dem Antrag der Abgeordneten Roman Haider (FPÖ) und Reinhold Lopatka (ÖVP) zu, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage zum Konsulargesetz eine Frist bis zum 11. April 2019 zu setzen. Ziel ist es, die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, die derzeit nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen und einer Reihe relevanter Materiengesetze beruht, in einem eigenen Gesetz umfassend zu regeln. Die bisherigen Regelungen seien unzureichend, heißt es in den Erläuterungen.

Eine weitere Sitzung des Nationalrats (69. ) diente formalen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) gs/jan

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