Wien (OTS/SK) – Als „sehr bedauerlich“ bezeichnet SPÖ-Immunitätssprecher Klaus Feichtinger, dass die Staatsanwaltschat Wien das Verfahren gegen den FPÖ-Klubobmann Gudenus nicht fortsetzen kann und die Regierungsparteien für die Beibehaltung seiner Immunität stimmten. Hintergrund des gestrigen Beschlusses der Regierungsparteien im Nationalrat ist der Verdacht der Verhetzung aufgrund eines rassistischen FPÖ-Videos. „Gudenus hat zum wiederholten Male eine rote Linie überschritten. Dieses Video ist rassistisch, menschenverachtend und betreibt Hetze gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe“, so Feichtinger und weiter: „Hetze kann nie im Zusammenhang mit der politischen Arbeit eines Abgeordneten stehen“. ****
Die Begründung von Schwarz-Blau, Gudenus werde deshalb nicht ausgeliefert, weil dieses Video im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit stehe, zeigt laut Feichtinger „das Verständnis von ÖVP und FPÖ im Zusammenhang mit Hetze und ihrer politischen Tätigkeit“. „Rassismus und Verhetzung dürfen nie Aufgabe von Politik sein“, so Feichtinger. Die letzten beiden Plenartage haben einmal mehr gezeigt, wie „die Würde des Hohen Hauses von einzelnen schwarz-blauen Abgeordneten angepatzt wird“. (Schluss) mr/rm/mp
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