Wien (OTS) – Nach nahezu drei Jahren intensiver Debatte, um die umfangreiche EU-Urheberrechtsrichtlinie hat das EU-Parlament heute die Urheberrechtsrichtlinie endgültig beschlossen. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft begrüßt die Tatsache, dass Online-Content-Sharing-Plattformen wie YouTube vermehrt in die Verantwortung kommen und damit die Grundlage dafür geschaffen wird, dass das digitale Eco-System an Fairness gegenüber den Urhebern und den Kreativ-Branchen gewinnt. Der Prozess zu diesem Ergebnis war von kontroversiellen Diskussionen begleitet; insofern ist der Kommission für den Entwurf zu danken und dem Parlament für die konsequente Entscheidung.
Die ebenfalls heiß diskutierten Bestimmungen des neuen Urhebervertragsrechts sind zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Umsetzung in nationales Recht wird darauf zu achten sein, dass die Bestimmungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen und nicht den bürokratischen Aufwand erhöht. Die heutige Entscheidung ist eine für die von kleinen- und mittleren Unternehmen geprägte Film- und Musikwirtschaft in Österreich besonders wichtig. Damit sollte das Urheberrecht seinem Ziel als Eigentums-Schutzrecht von Film- und Musikschaffenden auch im digitalen Umfeld gerecht werden. Nicht zu verkennen ist aber, dass der Text zahlreiche legale Fragen offen lässt in Hinblick auf die nationale Implementation. An dieser werden wir aktiv und zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern mitarbeiten.
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