Wien (OTS) – Der Falter veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe schockierende Verhörprotokolle über die Vorkommnisse in einem Pflegeheim im niederösterreichischen Kirchstetten, die im Jahr 2016 aufgedeckt wurden. Alte, wehrlose Menschen sollen dort von Pflegepersonen gequält, misshandelt und sexuell missbraucht worden sein. Die Leitung hat offenbar eindeutige Warnungen und Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht ernstgenommen.
Volksanwalt Günther Kräuter leitete nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein Prüfverfahren ein und befasste den Menschenrechtsbeirat, bestehend aus Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien sowie NGO. Der Menschenrechtsbeirat fordert unter anderem konkrete Konzepte zur Gewaltprävention, ein funktionierendes Beschwerdesystem, Supervisionen sowie laufend Fortbildungsprogramme zum Thema Gewaltprävention, um Gewaltanwendung vorzubeugen. (Link zur Stellungnahme des MRB:
[https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/2mapa/Stellungnahme__Kirch
stetten%20final.pdf]
(https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/2mapa/Stellungnahme__Kirch
stetten%20final.pdf)).
Volksanwalt Günther Kräuter appelliert zudem an die Politik, entschlossen Versuchen entgegenzuwirken, das Besuchsmandat der Volksanwaltschaft in Alten- und Pflegeheimen einzuschränken. Kräuter:
„Angesichts der mutmaßlichen Verbrechen gegen hilflose Menschen ist die Präventiv-Wirkung von unangemeldeten Besuchen zu jeder Tages- und Nachtzeit absolut unverzichtbar.“ Im konkreten Fall gelte die Unschuldsvermutung, die Gerichte würden nun entscheiden.
Dennoch sei eine Klarstellung zu treffen:
„Dass etwa seitens der Wirtschaftskammer die Befugnis der Volksanwaltschaft bestritten wird, Angebote der Supervision für das Personal zu überprüfen, ist strikt zurückzuweisen“ Kräuter abschließend: „Der Schlüssel zu einer menschenwürdigen Pflege in Alten- und Pflegeheimen ist ausreichendes, gut ausgebildetes Personal, dass regelmäßig die Möglichkeit hat, eigene Wahrnehmungen und Probleme unter fachlicher Anleitung zu besprechen.“
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