Wien (OTS) – Bundeskanzler Sebastian Kurz hat heute nach dem Ministerrat Ö3 anlässlich eines Berichts zur Parteienförderung eine „ultimativ zugespitzte Form der Falschinformation“ vorgeworfen. Das weist die Redakteursvertretung zurück. In der kritisierten Sendung auf Ö3 vom 20.März um 7 Uhr wurde Folgendes berichtet:
„Innenpolitisches Top-Thema heute: die Erhöhung der Parteienförderung. Die Regierungsparteien, ÖVP und FPÖ, wollen ihren Gesetzesentwurf heute durch den Verfassungsausschuss bringen und der sieht vor, dass der Zuschuss vom Bund an die Parteien künftig jährlich steigen soll. Bisher konnte die Förderung nur erhöht werden, wenn die Teuerung einen bestimmten Wert überschreitet. Die Opposition will da jedenfalls nicht mitstimmen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Ö3-Innenpolitik-Redakteurin Eva Haslinger:
Die Opposition ist sich einig. Eine jährliche Anhebung der Parteienförderung sei in dieser Form nicht zu vertreten. Nikolaus Scherak von den NEOS: „Wir haben in Österreich die höchste Parteienförderung europaweit und ich halte das Vorgehen der Bundesregierung hier wirklich für eine Zumutung den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber.“ Geht es nach den NEOS könnte die Parteienförderung getrost um 50 Prozent gekürzt werden. Das findet auch Peter Pilz von der Liste Jetzt, der scharfe Kritik an der Anhebung übt: „Es hat ja niemand in Österreich dafür Verständnis in einer Zeit, wo Mindestsicherung gekürzt wird.“
Für die SPÖ sind die türkis-blauen Pläne ungenügend. Thomas Drozda hätte an sich mit der Erhöhung der Förderung kein Problem: „Sie wäre okay, wenn man darüber redet, welche Spendenobergrenzen es gibt, welche Obergrenzen-Wahlkampfkosten es überhaupt gibt und vor allem was die wirksamen Sanktionen sind.“ So werde man dem Gesetz nicht zustimmen, sagt Drozda.“
Soweit der Bericht von heute früh auf Ö3. Nichts davon ist eine Falschinformation, sondern entspricht den Tatsachen. Dass der Bundeskanzler lieber einen anderen Aspekt der Parteienförderung hervorhebt, nämlich dass die Erhöhung laut Parteiengesetz ursprünglich noch stärker ausfallen hätte können, als das nun geschieht und er sich zunächst für ein Aussetzen der Erhöhung ausgesprochen hat, ist sein gutes Recht. Der Vorwurf einer „Falschberichterstattung“ und des „Verbreitens von Falschinformation“ auf Ö3 ist jedenfalls entschieden zurückzuweisen, wie anhand des oben im Wortlaut wiedergegebenen Berichts einfach zu belegen ist.
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Dieter Bornemann Peter Daser
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