AK zur Februar-Inflation: Mietpreiswahnsinn geht weiter!

Wien (OTS) – Teures Wohnen: Die Mieten steigen viel stärker als die Teuerung. „Viele Menschen, vor allem junge Familien klagen über die hohen Wohnkosten“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wann kommen endlich Entlastungen für die Mieterinnen und Mieter?“, fragt die AK Präsidentin. „Wir haben ein Fünf-Punkte-Programm, das Wohnen leistbar macht!“

Die Mieten (plus 3,3 Prozent) stiegen mehr als doppelt so stark wie Gesamtinflation (plus 1,5 Prozent).

Die AK hat ein Fünf-Punkte-Programm für leistbares Wohnen erarbeitet, das auf mehreren Ebenen ansetzt:

+ Steuerlicher Wohnbonus: Ein Wohnbonus im Rahmen der Steuerreform, mit dem MieterInnen und EigentümerInnen zehn Prozent der Wohnkosten, maximal 500 Euro, von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzen können. Bei einem Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze wird der Wohnbonus als Steuergutschrift ausbezahlt.

+ Neues Mietrecht: Ein neues Mietrecht für private Wohnungen mit wirksamen Mietzinsobergrenzen, klar definierten und begrenzten Zu-und Abschlägen. Überdies müssen die befristeten Mietverträge abgeschafft werden, außer bei Eigenbedarf für VermieterInnen.

+ Weg mit der Maklerprovision für MieterInnen: Der Erstauftraggeber soll die Maklerprovision zahlen – das ist im Regelfall der Vermieter, der seine Wohnung vermieten möchte.

+ Wirksame Sanktionen bei Mietwucher: VermieterInnen sollen etwa bei gesetzwidrig vereinbarten Mietzinsen und überhöhten Betriebskosten das Doppelte des unrechtlich kassierten Betrages zurückzahlen.

+ Mehr geförderte Wohnungen: Mit der Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ macht Wien einen Schritt in die richtige Richtung. Zudem müssen Grundstücksreserven von Bund und Ländern, vorrangig für den geförderten Wohnbau gesichert und verwendet werden.

Die AK ihr Beratungsangebot ausgeweitet und seit Mitte Februar eine neue Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen. Die AK Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen: 01 501 65 1345 von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr.

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