Wien (OTS/ÖVP-PK) – Zu Beginn der heutigen Bundesratssitzung stand in einer Aktuellen Stunde das Thema „Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der Anerkennung für eine gut funktionierende Justiz und ein starkes Europa“ mit Justizminister Josef Moser zur Debatte. Dieses Thema hatte die ÖVP gewählt und der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Dr. Magnus Brunner wies als Erstredner darauf hin, dass es oberste Priorität der österreichischen EU-Vorsitzführung war, Vertrauen, Anerkennung und Respekt, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu stärken.
„Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit fördert die Stabilität in Europa. Wir müssen alle Rechte fördern und schützen und es braucht darüber hinaus Impulse für eine neue, starke und menschenrechtskonforme EU-Gesetzgebung“, sagte Brunner. „Rechtsstaatlichkeit ist der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie und eines gemeinsamen Europa mit gemeinsamen Werten. Dabei geht auch um die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen anderer Staaten.“
Auch bei den EU-Wahlen im Mai spielt die Rechtssicherheit eine wichtige Rolle. „Bevölkerung und Wirtschaft dürfen nicht verunsichert werden. Sie brauchen Vertrauen und Sicherheit“. Der Brexit führe allen deutlich vor Augen, wie instabil das Vertrauen in die EU und ihre Institutionen sei. „Eine der Ursachen liegt wohl darin, dass den Menschen die Vorteile der EU zu wenig erklärt wurden und werden. Wir brauchen ein starkes Europa, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können“, hofft Brunner auf eine hohe Wahlbeteiligung als Zeichen der Zustimmung.
Die EU-Justizpolitik habe sich in den letzten Jahren stark geändert. Der europäische Rechtsraum schaffe den Brückenschlag zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten. „Durch die zunehmende Mobilität der Bürger und Unternehmen entwickelt sich dieser Rechtsraum dynamisch weiter. Dementsprechend müssen die Rechtsinstrumente ergänzt und gestärkt werden – um das Leben der Bürger zu erleichtern und das Wachstum in Europa zu fördern“, so Brunner und fasste schlussendlich nochmals zusammen: „Die EU-Justizpolitik ist für die europäische Integration in den letzten Jahren entscheidend geworden. Dazu haben der österreichische Ratsvorsitz im Allgemeinen und Justizminister Moser im Besonderen einen entscheidenden Beitrag geleistet.“
Zeidler-Beck: Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegepersonen
Die wertvolle Arbeit von Krisenpflegeeltern stand im Mittelpunkt der Debatten bei der darauffolgenden familienpolitischen Diskussion. „Krisenpflegepersonen sind wichtige Bezugspersonen für Kinder in Notsituationen. Um ihre unverzichtbare Arbeit zu unterstützen, soll auch für sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe bestehen. Daher haben Krisenpflegepersonen nunmehr rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, führte ÖVP-Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck in ihrer Rede aus.
Zeidler-Beck dankte in diesem Zusammenhang Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe wie etwa der Einrichtung „Die Brücke“ in ihrem Heimatbundesland Niederösterreich, aber auch den vielen Krisenpflegeeltern, die Kindern und Jugendlichen in Notsituationen eine Brücke bauen, ihnen in schwierigen Zeiten Stabilität, Geborgenheit und liebevolle Betreuung geben. Ihr Dank gelte aber auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß, die durch die vorliegende Gesetzesreparatur Brücken baue, Lücken schließe und Rechtssicherheit schaffe.
Eder-Gitschthaler lobt Erweiterung der e-card durch Foto
Lobende Worte fand die Salzburger ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler zur e-card im Allgemeinen und deren Erweiterung durch ein Foto im Speziellen. „Die e-card hat die frühere Krankenschein-Praxis ersetzt und sich sehr bewährt. Wir alle haben uns sehr rasch an diese Vorgehensweise gewöhnt. Mit der Erweiterung durch ein Foto sorgen wir für mehr Sicherheit gegen Missbrauch und für eine Vereinfachung in der Handhabung in den Arztpraxen. Fotos auf Ausweisen sind üblich – und so auch für die e-card logisch, ergänzte Eder-Gitschthaler.
Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung stehen darüber hinaus auch gesetzliche Vorkehrungen für den Fall eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU und die neue Karfreitags-Regelung, die durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes notwendig wurde.
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