Wien (OTS/BMASGK) – Auf Basis des Regierungsprogrammes und des Masterplans Pflege war es Ziel der Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein, ein österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung zu schaffen. Dieses soll insbesondere die Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren Familien stärken und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung der Pflege und Betreuung beitragen.****
„Ich betrachte das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung als ganz wesentlichen Schritt in Richtung nachhaltiger Sicherstellung hochwertiger Betreuung und Stärkung der Situation betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen und deren Familien zu Hause. Das ÖQZ-24 trägt mit seinen Qualitätsstandards wesentlich zur Sicherung, Transparenz und Qualität der Betreuungssituation der Betroffenen, Angehörigen und Personenbetreuungskräften in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen bei.“ betont Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.
Vermittlungsagenturen können im Rahmen des von einer externen Stelle durchgeführten Zertifizierungsverfahrens unter Beweis stellen, dass sie – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – höhere Qualitätsstandards erfüllen.
Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit
Die Grundlage der Zertifizierung bilden die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter Mitwirkung der Wirtschaftskammer und relevanter Stakeholder erarbeiteten Richtlinien, welche die Voraussetzungen zur Erlangung des Qualitätszertifikates festlegen.
„Zu unserer sozialen Verantwortung gehört auch die qualitätsvolle Absicherung der Pflege. Es gibt ein Versprechen, dass in Oberösterreich in Zukunft das Altern in Würde und ein selbstbestimmter Lebensabend gesichert sein muss. Dazu gehört auch, sich die Pflegeleistungen nach seinen Möglichkeiten gestalten zu können und dass diese den hohen fachlichen und sozialen Anforderungen dieses Berufes entsprechen. Mittels einem Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung setzen wir ein sichtbares Zeichen für den hohen Qualitätsanspruch in diesem Bereich“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung trägt damit zu einer gelingenden und stabilen Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen bei.
„Wer auf Pflege und Hilfe in den eigenen vier Wänden angewiesen ist, muss auf eine qualitativ hochwertige Betreuung vertrauen können. Daher ist es begrüßenswert, dass nunmehr ein österreichweites Gütesiegel für Vermittlungsagenturen kommt und somit die Qualität langfristig sichergestellt wird. Betroffene sollen damit vor ’schwarzen Schafen‘ geschützt werden“, begrüßt Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner die Initiative, welche auch Teil des oberösterreichischen Arbeitsübereinkommens ist. „Die Anzahl an pflegebedürftigen Personen steigt stetig. Es ist daher die völlig richtige Entscheidung, Pflegebedürftige und deren Angehörige, die auf die Form der 24-Stunden-Betreuung angewiesen sind, durch dieses Gütesiegel zu entlasten. Damit wird eine bestmögliche Betreuung sichergestellt.“
Das ÖQZ 24 soll neben den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Gewerbeordnung und der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung treten, deren Einhaltung eine Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikates ist.
Das ÖQZ 24 soll darüber hinaus ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein. So muss sich beispielsweise die Vermittlungsagentur vertraglich verpflichten, eine Qualitätssicherung mittels Hausbesuchen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Quartal, durchzuführen und zusätzlich für einen Notfallplan zu sorgen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich wird nach 18 Monaten ein Management-Review durch die Agenturen selbst durchgeführt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem ÖQZ 24, Insolvenz, gravierendem oder wiederholtem Missbrauch der Verwendung des Qualitätszertifikates erfolgt ein sofortiger Entzug des Qualitätszertifikates.
„Die Aufrechterhaltung der Betreuung in den eigenen vier Wänden zu leistbaren Konditionen ist ohne 24-Stunden-Betreuung nicht möglich. 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher wollen zu Hause gepflegt werden. Dass nun in gemeinsamer Zusammenarbeit ein Qualitätszertifikat am Tisch liegt, bedeutet einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des bestehenden Systems“, betont der Obmann des Fachverbandes der Personenbetreuer in der WKÖ, Andreas Herz. Die Vorgaben an das vorliegende Qualitätszertifikat betrafen die Schaffung klarer Rahmenbedingungen und überprüfbarer Kriterien für Vermittlungsagenturen im Bereich der Personenbetreuung. „Und diese Vorgaben haben wir gemeinsam erreicht. Unsere Agenturen können nun ihre gute Arbeit im Sinne von zu betreuenden Personen, Angehörigen, und den Personenbetreuern selber ausweisen. Damit unterstützen wir -zusätzlich zu den bestehenden Vorgaben im Bereich der 24-Stunden-Betreuung – einen Qualitätswettbewerb, der beste Betreuung und die hervorragende Arbeit der Personenbetreuerinnen unterstreicht“, so Herz.
Für das Zertifizierungsverfahren wurde der Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen ausgewählt, der langjährige Expertise und Erfahrungen im Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist. Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zur Schaffung der größtmöglichen individuellen Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen zu leisten.
Mit den ersten Zertifizierungsverleihungen ist im Sommer 2019 zu rechnen. (Schluss)
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