Wien (OTS) – In der Causa Marchfeldschnellstraße lud der Verkehrsminister als Behörde diesen Februar bereits zum dritten Mal nach der mündlichen Verhandlung 2016 zum Parteiengehör betreffend das Triel-Vogelschutzgebiet. Wolfgang Rehm, UVP-Koordinator der Umweltorganisation VIRUS: „Seit Jahren ist klar, dass das Europaschutzgebiet der gewünschten Genehmigung entgegensteht, kommen aber im Abstand von jeweils gleich 7-12 Monaten immer neue Ausflüchte von bmvit und Asfinag. Das Verfahren droht so weiter verschleppt zu werden, weil man die gesetzlich gebotene Versagung der Genehmigung partout nicht aussprechen will“.
Die Verfahrensparteien VIRUS, „Bürgerinitiative Marchfeld (BIM)“, „Bürgerinitiative für ein Lebenswertes Marchfeld“, letztere vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List machten in der vor kurzem zu Ende gegangenen Frist von ihrem Stellungnahmerecht Gebrauch, insgesamt haben neben Nachbarn sechs Bürgerinitiativen aus Wien und Niederösterreich sowie drei Umweltorganisationen Parteistellung. „Die Asfinag versucht momentan mit Ausgleichsflächen durchzukommen, was aber schon daran scheitern muss, dass diese in keiner Weise konkretisiert sind und gerade der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs widerspricht,“ kommentiert Rehm den Stand der Dinge. Besonders auffallend sei, dass der behördlich bestellte Sachverständige, der im Juni 2018 seine Begutachtung änderte und nachteilige Auswirkungen der S8 auf den Triels nicht mehr ausschloss, nun keine Fachstellungnahme mehr vorgelegt hat. Er habe lediglich einen Fragenkatalog des bmvit beantworten dürfen, der wiederum eine Themenverfehlung darstelle und entscheidende Punkte ausklammere. „Es sieht für mich fast so aus, als habe es hier einen Maulkorb gegeben und habe man einen grundsätzlich unabhängigen Gutachter an die Kandare nehmen wollen“, kritisiert Rehm. Unverändert liege also keine positive Begutachtung für diesen Fachbereich mehr vor. Demgegenüber stehe ein mittlerweile erdrückender Befund von mehreren Privatgutachten, die der S8 ein schlechtes Zeugnis ausstellen. „Hier haben sich die Bürgerinitiative für ein Lebenswertes Marchfeld mit Schwerpunkt in Markgrafneusiedl und ihr Rechtsanwalt Dr. List besonders hervorgetan und nun auch erneut eine Fachstellungnahme vorgelegt,“ so Rehm. Darin würden insbesondere der schlechte Erhaltungszustand des Schutzgutes Triel, für das Österreich eine besondere Verantwortung habe und die Unzulässigkeit von Flächen innerhalb des Schutzgebietes zum Ausgleich von Schadwirkungen auf das Gebiet dargelegt. Für jene Teile des Triel-Lebensraums, die außerhalb des ausgewiesenen Schutzgebietes liegen würden, liege ein so genanntes faktisches Schutzgebiet vor. „Für alle, die mit offenen Augen an die Sache herangehen, ist die Europarechtswidrigkeit klar und ich bin mir hier mit Rechtsanwalt List, der bereits wiederholt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich war völlig einig,“ kommentiert Rehm. Gerade die von VIRUS ins Treffen geführte jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zeige unmissverständlich, was zu tun sei. „Wir gehen davon aus, dass es zu einer rechtskonformen Lösung kommen wird ,deshalb ist das Ende dieses S8-Einreichprojektes nur eine Frage der Zeit. Es versteht sich von selbst, dass es besser wäre, wenn die Verantwortlichen eher früher als später zur Besinnung kommen und auf andere Verkehrsmaßnahmen umschwenken,“ so Rehm abschießend.
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