Wien (OTS) – Anlässlich der zweitinstanzlichen Entscheidung zur 380-kV Salzburleitung der Verbund-APG übt die Umweltorganisation VIRUS Kritik an Wirtschaftsstandortministerin Schramböck. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Es ist lächerlich, dass der Ministerin dazu nichts besseres einfällt, als ihr Sterotyp vom Standortentwicklungsgesetz zu bemühen, obwohl dadurch nichts besser geworden wäre. Das BVwG hat seit der mündlichen Verhandlung im Juli 2017 mehr als das dreifache der Entscheidungsfrist von 6 Monaten gebraucht, der Verweis ist unangebracht“.
Die Salzburgleitung zählte zu den Top 3 unter den lediglich 7 Projekten, die immer wieder als Rechtfertigung für das nunmehr in Kraft getretene aber mit Ausnahme des Tiroler Kraftwerks Kühtai nur für Neuvorhaben geltenden Standortentwicklungsgesetz gegolten hatte, mit dem die ressortmäßig unzuständige Ministerin Schramböck in die Umweltverträglichkeitsprüfung eingegriffen habe. „Wir waren am Verfahren nicht beteiligt, aber es gibt Dinge die einer UVP-erfahrenen Organisation anhand der UVP Datenbank des Umweltbundesamtes sofort auffallen, etwa dass hier nach der mündlichen Verhandlung das offensichtlich extrem mangelhafte UVP-Gutachten der Behörde so umfangreich überarbeitet werden musste, dass eine neuerliche Auflage erforderlich war“, so Rehm. Wohl auch deshalb sei das erstinstanzliche Verfahren mit 38 Monaten Dauer kein kurzes aber dennoch einem Projekt dieser Größenordnung angemessenes gewesen. „Nach 12 Monaten und damit nach zwei dokumentierten Projektänderungen noch vor Fertigstellung der ersten Version des Gutachtens sowie vor der Verhandlung das Verfahren per fiktiver Anwendung des Standortentwicklungsgesetz enden zu lassen, hätte die gesamte Last des Ermittlungsverfahrens einer offensichtlich ohnehin überforderten zweiten Instanz aufgebürdet und zu unabsehbaren Verzögerungen geführt“, so Rehm. Auch ohne eine derartige Zusatzbürde habe das zweitinstanzliche Verfahren mit rund 38 Monaten so lange gedauert wie jenes bei der Behörde. Mehr als die Hälfte dieser Zeit sei mit 20 Monaten für die Zeit nach der mündlichen Verhandlung im Juli 2017 zu verbuchen gewesen obwohl der erkennende Senat das Ermittlungsverfahren geschlossen habe, was bewirke dass nach Ablauf von 4 Wochen keine neuen Tatsachen mehr vorgebracht werden können aber binnen 6 Monaten das Verfahren zu entscheiden ist. Offensichtlich habe die Entscheidung aber mehr als dreimal so lange gedauert und dies bereits einen Fristsetzungsantrag der APG beim Höchstgericht ausgelöst gehabt. „Dass die 4 Wochen mit den letzten Gesetzesnovellen 2018 gestrichen wurden fällt angesichts der 14-fachen Verzögerung der Entscheidung nicht ins Gewicht“ so Rehm. Bedenklich sei weiters, dass mittlerweile systematisch Informationen über Erkenntnisse des BVwG an die Öffentlichkeit kommuniziert werden würden, bevor die Verfahrensparteien die Schriftstücke übermittelt bekommen. Da die Veröffentlichung der Entscheidung erst angekündigt sei, blieben eventuelle besondere Gründe für die Verzögerung dieses Verfahrens vorerst nicht nachprüfbar. „Es ist aber jedenfalls bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Asylverfahren zugemüllt ist, von denen 42% der Bescheide des BFA des Innenministers so mangelhaft entschieden wurden, dass sie aufgehoben werden müssten. Einer kontinuierlichen Bearbeitung komplexer Großverfahren wie der Salzburgleitung ist dies jedenfalls abträglich“, kritisiert Rehm. Für die beklagte lange Gesamtumsetzungsdauer relevant sei auch, dass die APG das Projekt in zwei Abschnitte geteilt aber in unprofessioneller Weise den zweiten Abschnitt erst 20 -Monate nach der Baufertigstellungsanzeige des ersten eingereicht habe. „Das Projekt Salzburgleitung erweist sich somit bei genauerer Betrachtung als gegen die Segnungen des Schramböck’schen Standortgesetzes weitgehend immun“, so Rehm abschließend.
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