SPÖ diskutiert neue Partnerschaftsformen – „Eingetragene Partnerschaft weiterentwickeln“

Wien (OTS/SK) – Überlegungen zu einer Weiterentwicklung des Partnerschafts- und Eherechts vor dem Hintergrund der Öffnung der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für alle stehen im Mittelpunkt einer ganztägigen Enquete des SPÖ-Parlamentsklubs am Freitag. Nachdem es nach jahrzehntelangem Kampf und letztendlich durch das Urteil des VfGH gelungen sei, die Diskriminierung von Homosexuellen in diesem Bereich zu beseitigen, gebe es jetzt die Möglichkeit, die Eingetragene Partnerschaft, die der Ehe sehr ähnlich ist, zu modernisieren und für mehr Beziehungsformen – auch nicht-sexuelle – zu erweitern, so der Tenor der Eingangsstatements von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und Mario Lindner, SPÖ-Sprecher für Gleichbehandlung, Diversität und LGBTIQ-Rechte. ****

So stellte Jarolim die Frage, ob es sinnvoll sei, mit Ehe und EP zwei Rechtsinstitute nebeneinander zu haben, die weitgehend angeglichen sind. Zu überlegen sei, unterschiedliche Formen des Zusammenlebens – etwa wenn zwei Menschen im Alter zusammenleben, füreinander sorgen und damit auch den Staat entlasten – besser abzusichern und die EP dahingehend zu erweitern. „Es gibt das Bedürfnis, dass das, was man lebt, auch öffentlich anerkannt wird. Dem muss der Staat Rechnung tragen“, so der SPÖ-Justizsprecher.

SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek sieht auch die Notwendigkeit, das Eherecht selbst zu modernisieren, „wenn etwa eine ‚ekelerregende Krankheit‘ noch immer ein Scheidungsgrund ist“. Gerade angesichts eines konservativen „Backlash“ durch die schwarz-blaue Regierung sei eine Debatte um ein modernes Partnerschaftsrecht, das neuen Arten des Zusammenlebens Rechnung trägt, notwendiger denn je.

Mario Lindner erinnerte in seiner Begrüßung an den langen Kampf vieler AktivistInnen für die Ehe für alle, „der am Ende juristisch gewonnen wurde“. Für die SPÖ sei immer klar gewesen, dass es ein Partnerschaftsrecht für alle braucht, „egal wen man liebt“. Dass dies nun gelungen ist – „obwohl der Innenminister weiter versucht, Steine in den Weg zu legen, etwa bei binationalen Paaren“ – sei ein großer Erfolg. Lindner sieht dies aber „nicht als Abschluss, sondern als Zwischenschritt. Nach der EP und der Ehe für alle ist es Zeit für einen dritten Schritt, nämlich ein modernes Partnerschaftsrecht für das 21. Jahrhundert.“ Die Frage sei: „Was muss ein solches Partnerschaftsrecht absichern, welche Gruppen brauchen eine bessere Absicherung?“

Auf die ungenügende rechtliche Absicherung der rund 380.000 Lebensgemeinschaften ging die Rechtsanwältin und Expertin für Ehe-und Scheidungsrecht Helene Klaar in ihrem Referat ein. Lebensgemeinschaften seien „der blinde Fleck auf der Karte der Partnerschaften“. Ihr Vergleich: Rechtlich gesehen sei die Ehe „wie der Schlosspark von Schönbrunn, geordnet und vielleicht überreglementiert. Die Lebensgemeinschaft ist im Vergleich dazu wie die Prärie, wo das Recht des Stärkeren zählt“.

Obwohl Lebensgemeinschaft in den letzten Jahrzehnten in einigen Bereichen rechtlich der Ehe angeglichen wurde, gibt es noch wesentliche Bereiche, wo Lebensgefährten v.a. nach einer Trennung kaum abgesichert sind. So gebe es zwar im Mietrecht Eintrittsrechte, wenn ein Lebensgefährte stirbt, bei Lebenden gebe es diese Eintrittsrechte nicht. Auch im Erbrecht seien Lücken noch nicht geschlossen. Zumindest dürfen Lebensgefährten nach dem Tod des Partners für ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung bleiben (Ehegatten unbeschränkt), und erben können sie seit wenigen Jahren zumindest dann, wenn sonst kein anderer Erbberechtigter da ist. Ebenso fehlen laut Klaar für den Fall der Trennung Regelungen für das gemeinsam während der Lebensgemeinschaft erwirtschaftete Vermögen sowie für den Unterhalt. Klaars Fazit: Es brauche endlich eine rechtliche Definition der Lebensgemeinschaft, und Lücken, die zu Härten und Ungerechtigkeiten führen, sollen vom Gesetzgeber geschlossen werden. (Schluss)up/ah

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