Wien (OTS) – „Die Regierung gönnt den Evangelischen, Methodisten und Altkatholiken ihren wichtigsten Feiertag nicht mehr“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Das halten wir für einen Tabubruch und für einen Kniefall vor der Wirtschaft.“ Zudem ist der Vorschlag, einen Urlaubstag nehmen zu dürfen, unausgereift. „Der Vorschlag liegt erst ein paar Stunden vor und wird schon durchgepeitscht, ohne Begutachtung durch ExpertInnen.“
Die AK kritisiert mehrere Punkte an den neuen Regelungen:
+ Eingriff in Grundrechte, kollektive Rechtsgestaltung und in die Sozialpartnerschaft
+ Die Regelung, dass für Arbeit am „persönlichen Urlaubs/Feiertag“ „Urlaubsentgelt“ und das Entgelt für die geleistete Arbeit zu zahlen ist, obwohl man ja keinen Urlaub verbraucht, wird in der Praxis wohl zu Abrechnungschaos führen, und ArbeitnehmerInnen müssen aufpassen, dass ihnen trotz Arbeit nicht doch ein Urlaubstag abgezogen wird.
+ Für die Dienstrechte der Länder und Gemeinden kann der Bundesgesetzgeber keine Regelungen treffen, daher sorgt dort die Feiertagsaufhebung für dienstrechtliches Chaos.
+ Zum Teil falsche Gesetzesverweise.
+ Stichwort: Freiwilligkeit. Wie schon beim 12-Stundentags-Gesetz werden auch hier nicht die realen Machtverhältnisse in den Betrieben berücksichtigt.
+ Warum ist der persönliche Feiertag verloren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ersucht, am „persönlichen Feiertag“ zu arbeiten und kann dann nicht mehr auf einen anderen Tag verlegt werden?
Folgende Fragen sind durch den Gesetzestext nicht gelöst:
+ Haben Jobwechsler das Anrecht auf zwei persönliche Feiertage pro Jahr? (also einen pro Arbeitgeber?)
+ Was ist, wenn alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebs ihren persönlichen Feiertag für den gleichen Tag geltend machen?
+ Was gilt für den öffentlichen Dienst?
„Wir stehen auf der Seite der ArbeitnehmerInnen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Die Regierung hat sich von allen Möglichkeiten für die schlechteste entschieden. Wir werden weiterhin mit allen Mittel darum kämpfen, dass eine Regelung kommt, bei der den Menschen nicht ein Feiertag von der Regierung genommen wird.“
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