SWV NÖ-Kraus: Dem Einheitsgewerbe für Taxi und Mietwagen müssen weitere Maßnahmen folgen

St. Pölten (OTS) – „Die nun konkret werdende Einführung eines einheitlichen Gewerbes für Taxi und Mietwagen ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerbsfairness im Personenbeförderungsgewerbe. Zeitgleich müssen aber rasch weitere Maßnahmen gesetzt werden“, verlangt der Vizepräsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ), KommR Herbert Kraus. „Auch die geplante Schaffung eines flächendeckenden Taxitarifs mit regionalen Unterschieden muss umgehend verwirklicht werden. Außerdem sollten alle Taxis mit einem speziellen KFZ-Kennzeichen versehen werden.“

„Mit einem einheitlichen und gemeinsamen Gewerbe für Taxi und Mietwagen entsprechend den aktuellen Bestimmungen für Taxiunternehmen werden klare Regeln und Standards geschaffen. Damit wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen, die Taxi- oder Mietwagendienste erbringen, also auch Anbieter über online-Plattformen, dieselben gesetzlichen und sozialrechtlichen Vorgaben gelten und es zu keiner unfairen Konkurrenzierung von Taxiunternehmen durch Mietwagen mehr kommt. Und ein flächendeckender Taxitarif mit regionalen Unterschieden schiebt einem problematischen Preisdumping den Riegel vor. Dadurch werden vollwertige Arbeitsplätze abgesichert. Zugleich wird verhindert, dass jene Betriebe, die sich an rechtliche Vorgaben halten, im Wettbewerb benachteiligt werden.“

„Nun geht es darum, dass das Verkehrsministerium den Änderungsentwurf zum Gelegenheitsverkehrsgesetz rasch fertigstellt und dieser möglichst bald beschlossen wird. Dabei muss eines klar sein:
Taxiprüfung muss Taxiprüfung bleiben. Es gibt gute Gründe, warum im Taxigewerbe sowohl für TaxilenkerInnen als auch für GewerbeinhaberInnen strenge Anforderungen gestellt werden. Wer gewerbsmäßig andere Personen befördert, muss besonders hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Hier darf es keine Abstriche und auch keine lange Übergangsfrist für die Vereinheitlichung der beiden Gewerbe geben.“

„Und alle Taxifahrzeuge sollten verpflichtend mit einer entsprechenden Kennzeichnung in der Nummerntafel versehen werden. Das jetzt schon gebräuchliche Vormerkzeichen ‚TX‘ sollte im einheitlichen Gewerbe für Taxi und Mietwagen verpflichtend in allen Regionen zum Einsatz kommen. Das schafft Rechtssicherheit für Taxiunternehmen und KundInnen, da dann auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob es sich bei einem Fahrzeug wirklich um ein Taxi handelt“, erklärt Herbert Kraus.

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