GPA-djp-Rechtsschutz: 2018 wurden über 86 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft

Wien (OTS) – Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) konnte im Jahr 2018 im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes über 86 Mio. Euro für ihre Mitglieder erstreiten. Wie schon im Jahr davor entfiel ein sehr hoher Teilbetrag – nämlich über 68 Mio. Euro – auf Sozialpläne. ++++

Der Rechtsschutz der GPA-djp beinhaltet kostenlose Rechtsberatung, Interventionen im Betrieb sowie die Vertretung vor Gerichten – insbesondere den Arbeits- und Sozialgerichten – und Behörden. „Der Sozialplan ist ein wichtiges Instrument, wenn eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder doch erhebliche Teile der Beschäftigten mit sich bringt“, erklärt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Reinhard Bödenauer. Bei solchen Betriebsänderungen sind z.B. die Stilllegung einzelner Betriebsteile, eine Standortverlegung, eine Ausgliederung oder Fusion, aber auch die Einführung neuer Arbeitsmethoden oder Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung. „Betriebsänderungen können entweder zum Abbau von Personal oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Aufgabe des Sozialplans ist es, nachteilige Folgen für die Beschäftigten zu verhindern oder zumindest zu mildern. Wir können stolz auf die hohe Qualität der Sozialpläne sein, die wir in enger Zusammenarbeit mit engagierten Betriebsräten durchsetzen“, so Bödenauer

Außerdem konnten 2018 auch einige richtungsweisende Urteile erstritten werden, deren Bedeutung über die zugrundeliegenden Fälle weit hinausgeht. Im Interesse der Arbeitnehmer/innen geklärt ist nun z.B. die Frage, wann die Wegzeiten von Außendienstmitarbeiter/inne/n von ihrem Wohnort zur ersten Kundschaft bzw. von der letzten Kundschaft nach Hause Arbeitszeiten sind.

„Eine effizientere Rechtsvertretung als unsere wird man nicht finden“, ist Bödenauer überzeugt. „Wir verhelfen unseren Mitgliedern nicht nur zu ihrem Recht, sondern tragen auch das Kostenrisiko im Gerichtsverfahren. Niemand soll um sein Recht umfallen, weil er es sich nicht leisten kann, auf eigene Kosten zu prozessieren.“

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