Graz (OTS) – Im Sommer 2014 ist eine deutsche Urlauberin bei einer Wanderung mit ihrem angeleinten Hund von einer Mutterkuhherde tödlich verletzt worden. In diesem sehr bedauerlichen Einzelfall hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Innsbruck in 1. Instanz – nach einem vorangegangenen strafrechtlichen Freispruch – ein sehr hartes Urteil gefällt.
Verpflichtende Einzäunung weder zumutbar noch finanziell tragbar
„Sollte dieses Urteil in 2. Instanz tatsächlich bestätigt werden, so könnte dieses die Almwirtschaft und den damit verbundenen Tourismus in große Gefahr bringen“, warnen der Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, Franz Titschenbacher, und Anton Hafellner, Obmann des steirischen Almwirtschaftsvereins. So müssten Wanderwege durch Weiden und Almen gesperrt und könnten dadurch für die Wanderer nicht mehr zugänglich gemacht werden. Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.
„Die Unsicherheit innerhalb der Bauernschaft ist hinsichtlich möglicher rechtlicher Konsequenzen bei derartigen Unfällen enorm. Schließlich ist auf unseren Almen immer mehr los und die Bereitschaft zur Rücksichtnahme enden wollend. Der Druck auf die Bauern wächst mit diesem Urteil nur weiter, schließlich kann es unter Umständen um die Existenz gehen“, betont Titschenbacher.
Urteil nicht rechtskräftig
„Beim aktuellen Fall handelt es sich um ein Urteil 1. Instanz, das den Weg durch die Instanzen noch vor sich hat. Darüber hinaus sind Haftungskosten von fast einer halben Million Euro für einen Bergbauernbetrieb, dessen Jahreseinkommen im Schnitt unter 20.000 Euro liegt, mehr als problematisch“, geben Titschenbacher und Hafellner zu bedenken. (Schluss)
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