Neues Wiener Tierhaltegesetz in Kraft

Wien (OTS) – Mit heute, Dienstag, 19. Februar, tritt das neue Wiener Tierhaltegesetz in Kraft. „Mir geht es um den Schutz der Wiener Bevölkerung und vor allem der Kinder in dieser Stadt. Nach dem tragischen Vorfall im September, bei dem ein Kleinkind von einem Rottweiler getötet wurde, haben wir mit der Wiener Polizei sehr rasch ein Sicherheitspaket erarbeitet, dazu zählt die generelle Maulkorbplicht für sogenannte Kampfhunde im öffentlichen Raum. Ich bin froh, dass das breit diskutierte Gesetz nun in Kraft tritt, denn so einen schrecklichen Vorfall darf es in unserer Stadt nie wieder geben“, so Tierschutzstadträtin Ulli Sima. In Wien gibt es rund 3.300 Listenhunde, insgesamt sind in Wien 55.000 Hunde gemeldet.

Sachkundenachweis für alle neuen HundehalterInnen ab 1. Juli

Sima setzt auf ein Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt und dazu braucht es klare Regeln.

  • Für Listenhunde gilt Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum
  • In umzäunten Hundezonen dürfen sie sich ohne Maulkorb bewegen, in Hundeauslaufzonen mit Maulkorb, aber ohne Leine
  • Für Halter von Listenhunden gilt eine 0,5
    Promille-Alkohol-Grenze, wenn sie den Hund auf der Straße führen.
  • Beim verpflichtenden Hundeführschein, der in Wien seit 2010 gilt, gibt es auch Veränderungen:
  • Listenhundehalter müssen künftig 2 Jahre nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der Prüfung antreten, da das Tier dann ausgewachsen ist.* HundeführscheinprüferInnen können aber schon davor Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen, wenn sie merken, dass der Halter sein Tier nicht in Griff hat.* Ganz unabhängig von der Hunderasse wird bei bissigen Hunden ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben.
  • Vor Antritt zur Prüfung ist die Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.
  • Neu ist auch, dass ab 1. Juli die HalterInnen aller Hunde bei der Neuanschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis erlangen müssen, wie es in anderen Bundesländern wie Steiermark oder Oberösterreich schon länger üblich ist. In einem Kurs erfahren neue HundehalterInnen alles was für die Haltung ihres Vierbeiners wichtig ist – das reicht von den gesetzlichen Bestimmungen über die Gefahren des Welpenhandels bis hin zur richtigen Pflege des Tieres.
  • „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, wie sinnvoll so ein Kurs vor Anschaffung eines Tieres ist. Er fördert sicher das bessere Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt“, so Sima.

Breites Angebot für Hundehalter in Wien – Präventivmaßnahmen und „Schulstunden“ mit Hund

  • In Wien gibt es für HundehalterInnen ein breites Angebot an Hundezonen und Hundeauslaufzonen, konkret sind es aktuell 194 Hundeausläufe und Hundezonen mit rund 1,3 Mio. m2, die den Vierbeinern zur Verfügung stehen.
  • Damit Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Vierbeiner Alltagssituationen gut meistern können und als Team noch besser zusammenwachsen, bietet die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) seit vielen Jahren den freiwilligen Hundeführschein an. Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, bekommt die Hundeabgabe (72 Euro) für ein Jahr erstattet.
  • Wien setzt auf Bewusstseinsbildung in Sachen Tiere schon ab dem Kindesalter. So unterstützt die Stadt Wien „Schulstunden der besonderen Art“ im Zuge der Umweltbildung, im Rahmen von „Sicherheitspädagogische Tagen“ in den Volksschulen. Auch in den Kindergärten gibt es Aufklärung zur „Sprache“ der Hunde. Die Kinder lernen bei beiden Modellen richtiges Verhalten gegenüber Hunden, alles über die Vermeidung von Gefahren- und Konfliktsituationen und respektvollen und sicheren Umgang mit Hunden.

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