Zweite Nationalratspräsidentin besuchte Kunstaktion „Her mit dem Frauenwahlrecht“

Wien (PK) – Vor hundert Jahren, am 16. Februar 1919, durften in Österreich erstmals Frauen zur Wahl gehen und sich auch selbst der Wahl stellen. Hildegard Burjan, Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und Maria Tusch zogen danach als erste weibliche Mitglieder der Konstituierenden Nationalversammlung in das Parlament ein.

An sie und ihren Wahlkampf erinnerten acht Künstlerinnen mit ihrer Performance „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, die sie in Anwesenheit von Zweiter Nationalratspräsidentin Doris Bures auf dem Heldenplatz zwischen den beiden Pavillons des Ausweichquartiers des Parlaments darboten. Mit Tanz und Texten, die aus der Feder von Bertha von Suttner, Therese Schlesinger, Marianne Hainisch, Ernestine von Fürth, Laboria Cuboniks, Valerie Solanas und Eve Ensler stammen, schlugen die Künstlerinnen eine Brücke von der Forderungen der Pionierinnen bis zur heutigen aktuellen Diskussion um Frauenrechte und Gleichbehandlung. „Die moderne Demokratie verlangt die uneingeschränkte Gleichberechtigung. Alle Spekulationen über das Wesen der bestehenden Ungleichheit sind nutzlos“, lautete etwa einer der ersten zentralen Sätze der Performance.

„Der Einführung des Frauenwahlrechts ging ein langer und unermüdlicher Kampf mutiger Frauen voraus. Ich danke den Künstlerinnen, die heute Vormittag mit ihrer Performance an diese Pionierinnen erinnert haben“, erklärt die Zweite Nationalratsabgeordnete Doris Bures im Anschluss an die Performance.

Für das Konzept und die Regie zeichnet Marie Steiner verantwortlich, die Ausstattung stammt von Dominique Altmann. Die PerformerInnen waren Carolyn Amann (Autorin, Theaterschaffende), Aurelia Burckhardt (Schauspielerin, Regisseurin), Maylin Kretzschmar (Pädagogin, Schauspielerin), Alice Moeschl (Queeraktivistin), Almut Schäfer-Kubelka (Schauspielerin, Figurenspielerin), Florentina Kubizek (Biochemikerin, Schauspielerin, Aktivistin), Jana Schulze (Musikerin, Schauspielerin) und Elisabeth Steiner (Journalistin, Flüchtlingsbetreuerin).

Zur Umsetzung des Frauenwahlrechts mussten vorab politische Partizipation aller Bürgerinnen und die Gleichberechtigung gegen viele Widerstände verwirklicht werden. Es war ein mühsamer Weg, gesellschaftspolitische Rollenbilder und festverankerte Vorurteile zu durchbrechen. Nicht zuletzt hat dann der Erste Weltkrieg die gesellschaftliche Stellung der Frauen verändert, weil sie es waren, die das Wirtschaftsleben aufrechterhalten haben und für die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung im Einsatz waren. Diese Entwicklung fand durch die verfassungsrechtliche Verankerung des allgemeinen und gleichen Frauenwahlrechts am 12. November 1918 ihren Ausdruck. (Schluss) red

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