Wien (OTS) – Die Bundesregierung veröffentlicht die Regierungsdokumente zum Projekt „Optimierung der Organisation der Statistik Austria“ (siehe beigestellte Dokumente). Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal: „Die Dokumente belegen, dass die Behauptung einer geplanten Ansiedelung der Pressearbeit der Statistik Austria im Kanzleramt unrichtig ist. Ebenso ist es unwahr, dass die Statistik Austria komplett ins Bundeskanzleramt eingegliedert wird.“ Launsky-Tieffenthal ergänzt: „Die Statistik Austria soll unabhängig sein. Es gab seit Regierungsantritt im Dezember 2017 keinen Eingriff des Bundeskanzleramts in die operative Arbeit der Statistik Austria. Gegenteilige Behauptungen sind unwahr und schaden dem Ruf der Statistik Austria.“
Nachfolgend ein Auszug aus dem Statusbericht über das Projekt vom Dezember 2018 im Wortlaut. Aus diesem geht hervor, dass die Presseabteilung und ihre Agenden ganz eindeutig im Bereich der Generaldirektoren der Statistik Austria und dem Bereich Informationsbearbeitung der zentralen Dienste in der Statistik Austria verbleiben sollen:
„In Verfolgung des Projektziels ‚Überprüfung und Optimierung der Presse- und Medienarbeit, insbesondere deren organisatorischer Verankerung‘ wurde festgestellt, dass sich das Aufgabenspektrum der im Jahr 2000 gegründeten Stabsstelle Medien- und Informationspolitik im Laufe der letzten Jahre deutlich erweitert hat. Konkret z.B. im Hinblick auf die laufende Betreuung von Webseiten, allgemeine Öffentlichkeitsarbeiten (Texte für Werbemaßnahmen, Unterstützung bei Gestaltung von Foldern), die Organisation von Veranstaltungen, wie den ‚Girl‘s Day‘, ‚Statistik und Schule‘, von Ausstellungen auf Messen, Informationstagen und internationalen Konferenzen, oder die visuelle Aufbereitung von Content (Infografiken für die Website, Twitter und FALTER usw.). Dementsprechend kam es in den letzten neun Jahren zu einer Ausweitung der Personalressourcen um 5 auf 8 Personen.
Nach intensiven Überlegungen, vor allem zur Medienarbeit eines Nationalen Statistischen Instituts wurde beschlossen, für die reine Pressearbeit (Betreuung des Prozesses der Pressemitteilungen, Betreuung von Pressekonferenzen, Kommunikation mit den Medien) nach wie vor eine eigene, beiden Generaldirektoren unterstellte ‚Pressestelle‘ (Stabsstelle für Pressearbeit), jedoch mit einer deutlich reduzierten personellen Ausstattung von 2 Vollzeitäquivalenten zu belassen. Die weiteren, über die Pressearbeit hinausgehenden Aufgaben, die im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Gründen der Stabsstelle Medien- und Informationspolitik zugewiesen wurden, werden bei Weiterführung der-selben anderen fachlich zuständigen Bereiche, darunter z.B. dem Bereich ‚Informationsverbreitung‘ der Zentralen Dienste übertragen.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundespressedienst