Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und die österreichische Gesellschaft für Suizidprävention (ÖGS) verleihen erstmals diesen Award für den besten suizidpräventiven journalistischen Beitrag. „Mit der Verleihung des Awards wollen wir uns bei jenen Journalisten bedanken, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben und hier wirksame Suizid-Präventionsarbeit geleistet haben“, betont die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. ****
Die Verbreitung und Anwendung der Richtlinien zur medialen Berichterstattung über Suizide sind national wie international eine Erfolgsgeschichte der Suizidprävention. Mittlerweile konnte auch nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Form der Berichterstattung nicht nur Imitationssuizide („Werther-Effekt“) verhindert, sondern generell suizidpräventiv wirken kann („Papageno-Effekt“). Der Papageno-Effekt bezieht sich auf die Figur des Papageno aus Mozarts Oper „Die Zauberflöte“. Papageno kann in der Oper seine anfänglichen Suizidgedanken mit Hilfe von Anderen überwinden.
Die den Papageno-Effekt beschreibenden Studien sind in renommierten, internationalen, peer-reviewten Journals wie dem British Journal of Psychiatry oder dem Journal of Clinical Psychiatry publiziert worden. Innerhalb der Journals und des Fachbereichs gehört die Erstarbeit zum Papageno-Effekt zu den meistzitierten. Der Papageno-Effekt ist darüber hinaus auch Teil der Medienempfehlungen der WHO.
In Österreich verankerte der österreichische Presserat im Jahr 2012 die suizidpräventive Berichterstattung in seinem Ehrenkodex. Mehrere Staaten haben bereits Medienpreise für positive Berichterstattung über Suizidalität implementiert (Belgien, Dänemark, Australien, Deutschland).
Nominierung und Einreichung von Beitragen
Dieser von Sozialministerium initiierte Award wird am 10.09.2019 zum ersten Mal vergeben. Die Nominierung erfolgt durch eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern des Bereichs Journalismus, Wirtschaft und Praxis der Suizidprävention, einer Betroffenenvertreterin und einer Angehörigenvertreterin. Die auserkorene Preisträgerin oder der auserkorene Preisträger erhält ein Preisgeld von €5.000.-
Beiträge können von Autorinnen und Autoren selbst eingereicht werden, auch die Einreichung über Dritte ist möglich. Die Einreichung wird über die Homepage des Sozialministeriums mittels Online-Formular möglich sein. Eingereicht können nur publizierte Beiträge aus einer 1-Jahresperiode eingereicht werden (z.B. 1.7. – 30.6.). Das Ende der Einreichfrist liegt 2 Monate vor der Preisvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
[www.sozialministerium.at/papageno-medienpreis]
(http://www.sozialministerium.at/papageno-medienpreis)
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