Liebhartstal/Wilhelminenberg (OTS) – Im Frühjahr 2019 soll trotz der breiten Ablehnung der Bevölkerung eine „Anlass-Flächenwidmung“ im Wiener Gemeinderat durch die rot/grüne Stadtregierung beschlossen werden. Eine Entscheidung gegen die Interessen der Bürger/innen und gegen ein juristisches Gutachten, das [„tiefgreifende rechtliche Bedenken“] (https://www.ots.at/redirect/prowilhelminenberg) feststellte.
4000 Unterstützungserklärungen und mehr als 1200 Stellungnahmen für eine standortverträgliche Redimensionierung machten die geplante Massivverbauung in der Schutzzone des UNESCO Biosphärenpark Wienerwald laut Bezirkszeitung zum [wichtigsten Projekt Ottakrings, das Wien 2018 bewegte]
(https://www.ots.at/redirect/prowilhelminenberg.at).
„Tausende Anrainer/innen wollen mittels echter Bürgerbeteiligung die sie betreffende Flächenwidmung mitgestalten, damit sie sich weiterhin wohlfühlen, wo sie wohnen – nicht durch Pseudo-Partizipation eingelullt werden. Es ist höchst an der Zeit, dass ‚partizipative Bürgerbeteiligung‘ und ‚kooperative Planungsprozesse‘ in Wien ernst genommen werden und nicht zu inhaltslosen Worthülsen verkommen und so zu einer Entfremdung zwischen Bürger/innen und Politik beitragen“, stellt Christian-André WEINBERGER, Sprecher der BI „Pro Wilhelminenberg 2030“ klar und präsentiert den „Ottakringer Bürgerappell“ an die Wiener Stadtregierung.
Die 10 Forderungen des „Ottakringer Bürgerappells“ an die Wiener Stadtregierung
1. Verpflichtende Bürgerversammlungen bei Petitionsstärke
2. Verpflichtung zu Workshopverfahren zwischen Bürger/innen und der
Stadt
3. Teilnahme am „Kooperativen Planungsprozess“
4. Parteistellung (Antragstellung, Rederecht, etc.) im Bezirks- und
Stadtparlament
5. Aufschiebende Wirkung der Beschlussfassung von Flächenwidmungs-
und Bebauungsplänen im Gemeinderat bei paralleler Behandlung im
Petitionsausschuss
6. Verpflichtende Konsequenzen zu Ergebnissen des
Petitionsausschusses
7. Auskunft über Einarbeitung/Umsetzung/Anzahl/Art der MA21
Berichterstattung über die Stellungnahmen der Bürger/innen zu
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
8. Verpflichtende Prüfansuchen des Stadtrechnungshof Wien für
Bürgeranliegen mit Petitionsstärke
9. Vollständige Verfügbarkeit aller rechtlich geforderten Unterlagen
vor der Zur-Auflage-Bringung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
10. Aufwandseffiziente und -effektive Involvierung der
Volksanwaltschaft vor Beschlussfassung
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