Wien (OTS/SK) – „Zwischen zwei hochentwickelten Demokratien braucht es keine eigenen Sonderklagsrechte. Bei den Schiedsgerichten, wie im CETA-Abkommen enthalten, werden ausländische Investoren gegenüber inländischen weiterhin bevorzugt behandelt“, kommentiert Karoline Graswander-Hainz die heutige Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes. Das endgültige Urteil des Gerichtshofes, ob die Investorenschutzbedingungen von CETA tatsächlich mit EU-Recht vereinbar sind, steht noch aus. ****
„Europäische Handelspolitik muss endlich nachhaltig, transparent und demokratisch werden. Jetzt ist es dringend an der Zeit, dass wir auch über die Pflichten der Investoren und nicht nur über ihre Rechte reden. Wir brauchen kein paralleles Justizsystem, für das die SteuerzahlerInnen aufkommen müssen. Sollte das System der Schiedsgerichte mit europäischem Recht vereinbar sein, müssen auch NGOs und Gewerkschaften Zugang bekommen. Das letzte Wort beim EU-Kanada-Abkommen ist noch nicht gesprochen“, schließt die SPÖ-Europaabgeordnete. (Schluss) up/mp
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. SPÖ-Parlamentsklub