Wien (OTS) – Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Bestimmt haben Sie die mediale Diskussion rund um die diskutierte Unvereinbarkeit im Fall des Verfassungsrichters Dr. Michael Rami aufmerksam verfolgt. Um gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Ich halte Dr. Rami für einen exzellenten Anwalt, er zählt zu den besten Medienanwälten Österreichs. Dr. Rami ist aber nun auch (von der FPÖ nominierter) Verfassungsrichter und hat in den letzten Wochen u.a. Innenminister Herbert Kickl und FPÖ-Chef Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor Gericht vertreten. Dies scheint mir eine sehr problematische Sache zu sein, wenn 1) Verfassungsrichter (Vertreter der Judikative) Regierungsmitglieder (Vertreter der Exekutive) vor Gericht vertreten, 2) ein objektiver Verfassungsrichter politische Parteien vertritt. Es hat nichts damit zu tun, dass Dr. Rami nun die FPÖ bzw. deren Spitzenrepräsentanten vor Gericht vertritt, es wäre bei allen anderen Parteien genauso problematisch, das macht keinen Unterschied. Es gibt gute Gründe, dass nicht nur Richter Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden, sondern auch Rechtsanwälte. Das kann man positiv oder kritisch sehen, darum geht es mir aber nicht. Mir geht es tatsächlich um die problematische Situation, wenn ein Verfassungsrichter unter Verletzung der Gewaltenteilung Vertreter von Legislative (z.B. Abgeordnete des Nationalrates) oder Exekutive vertritt bzw. vertreten darf. Aus guten Gründen ist dies in anderen Ländern der Europäischen Union untersagt.
Ich darf Sie als Staatsbürger ersuchen, dieses Problem in den regelmäßigen Unterredungen, die Sie mit den Vertretern der Parlamentsparteien führen, anzusprechen und mitzuhelfen, diesen Missstand zu beheben. Gerade in Zeiten wie diesen ist das absolute Vertrauen der StaatsbürgerInnen in den Rechtsstaat und seine Institutionen und somit auch in die absolute Unabhängigkeit der Justiz von wichtiger Bedeutung.
Mit besten Grüßen
Rudi Fußi
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