AK Arbeitsrecht: Angestellte fordert 200 offene Überstunden ein

Wien (OTS) – Als Frau P. (32) im September 2017 frisch als Assistentin der Geschäftsführung bei einer internationalen Eventagentur in der Wiener Niederlassung anfing, war sie voller Tatendrang. Sie sperrte zwischen 7 und 7.45 Uhr das Büro auf und arbeitete oft bis Mitternacht. Anders war das Arbeitspensum nicht zu schaffen. „Jetzt darf ich um meine Überstunden streiten!“, ärgert sich die junge Frau. Mithilfe der AK fordert sie 200 offene Überstunden ein. AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Für manche Arbeitgeber ist es einfach ein Geschäftsmodell, ihren ArbeitnehmerInnen überlange Arbeitszeiten aufzuhalsen. Leistung einzufordern, dann aber nicht zu bezahlen, setzt dem noch eins drauf. Daher soll es künftig ein Überstunden-Duplum geben: Wenn Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen vorsätzlich und wiederholt Überstundenentgelt vorenthalten, sollen sie künftig das Doppelte zahlen müssen, statt nur das, was sie ohnehin schuldig wären!“

Frau P. arbeitete nicht nur regelmäßig 12 Stunden und mehr am Tag. Wenn sie frei hatte oder in den Abendstunden wurde sie auch ständig am Firmenhandy angerufen. „Ich habe ein paar Mal gesagt, dass ich das nicht mehr schaffe“, erzählt sie. Obwohl eine monatliche Überstundenpauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte diese nicht aus, um die geleisteten Überstunden abzudecken. Frau P. forderte die offenen Überstunden mehrmals ein, jedoch: „Es hat immer geheißen, dass es im Sommer, wenn weniger zu tun ist, Zeitausgleich gibt.“ Aber stattdessen gab es nur noch mehr Arbeit: In einem Monat im Sommer leistete Frau P. 99 Überstunden, um eine drei Wochen dauernde Veranstaltung zu betreuen. „Tagsüber war ich im Büro, abends bin ich zu der Veranstaltung gegangen, um das Personal vor Ort zu betreuen.“ Im Urlaub wurde sie erst täglich angerufen, dann musste sie den Urlaub abbrechen. Das war der Moment, als es Frau P. einfach gereicht hat: „Ich wollte endlich etwas Normales wie Urlaub haben, wie jeder andere auch. Der Stresspegel senkte sich ja nie!“

Nach gut einem Jahr beendete Frau P. das Arbeitsverhältnis und forderte den Arbeitgeber erst drei Mal schriftlich auf, die offenen Überstunden auszubezahlen – keine Reaktion. Im Dezember wandte sie sich an die AK Wien, die den Arbeitgeber noch einmal schriftlich zur Zahlung der offenen Überstunden aufforderte. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet. Jetzt beschreitet die Arbeitnehmerin mithilfe der AK den Rechtsweg und klagt den offenen Betrag von rund 7.200 Euro beim Arbeits- und Sozialgericht ein.

Frau P. bringt gut auf den Punkt, warum viele ArbeitnehmerInnen oft lange Zeit über die gesetzlichen Grenzen der Höchstarbeitszeit hinaus arbeiten: „Man traut sich nicht, viel zu sagen aus Angst, dass man früher oder später den Job verliert. Das steigert sich halt auch immer mehr.“

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