Griss zu Landesverwaltungsgericht Burgenland: Abbruch des Auswahlverfahrens nicht nachvollziehbar

Wien (OTS) – Scharf kritisiert Allianzpartnerin und NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss den Abbruch des Auswahlverfahrens für den Chef-Posten des burgenländischen Landesverwaltungsgerichts:
„Der Abbruch ist völlig unangebracht und schadet dem Ansehen des Gerichts. Es gibt noch ausreichend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten im laufenden Verfahren. Die Landesregierung macht mit dem Abbruch klar, dass es ihr bei der Entscheidung nicht um Können und Kompetenz, sondern um das Parteibuch geht.“ Irmgard Griss sieht den Abbruch als Vorbereitung eines zweiten Versuchs einer parteipolitischen Besetzung, nachdem der Landeshauptmann beim ersten Mal seine Wunschkandidatin nicht durchbringen konnte. „Dass die Landesregierung mit dem Neustart des Verfahrens bloß der ‚Empfehlung der Kommission‘ folge, ist ein fadenscheiniges Argument. Denn die Mehrheit der Kommission besteht aus Beamtinnen und Beamten, die dem Landeshauptmann weisungsgebunden sind.“

Alarmiert zeigt sich Griss angesichts der angekündigten Gesetzesänderungen, nach denen das neue Auswahlverfahren durchgeführt werden soll: „Nach dem bisherigen Vorgehen in dieser Causa ist zu befürchten, dass der Landeshauptmann die Unabhängigkeit des Gerichts weiter aushöhlen möchte.

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