Wirtschaftsbund: EuGH-Urteil zum Karfreitag – Umsetzung darf Unternehmer nicht belasten

Wien, Österreich (OTS) – Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die in Österreich geltende Regelung zum Karfreitag gegen EU-Recht verstößt. Für uns als Wirtschaftsbund ist dabei jedoch ganz klar: „Bei der Umsetzung der Entscheidung in Österreich dürfen unsere Betriebe nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden“, betont René Tritscher, Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes.

Der Karfreitag ist derzeit per Gesetz nur für etwa 4% der Österreicher arbeitsfrei, nämlich für Mitglieder der evangelischen, altkatholischen und methodistischen Kirche. Ein weiterer arbeitsfreier Feiertag für alle war damit nicht gewollt. „Das sollten wir daher auch jetzt berücksichtigen“, bekräftigt Tritscher und warnt gleichzeitig: „Ein zusätzlicher Feiertag ist für die Wirtschaft nicht tragbar. Dadurch würden immense Mehrkosten von rund 600 Mio. Euro für die heimischen Betriebe entstehen.“

Zudem liegt Österreich im europäischen Vergleich ohnehin schon im Spitzenfeld, wenn es um die Anzahl der arbeitsfreien Tage geht. Unsere Nachbarländer Deutschland, Tschechien und Italien liegen alle darunter. „Vor diesem Hintergrund gilt es, rasch das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen“, so Tritscher, „denn letztlich braucht es eine vernünftige Lösung, die sowohl die Bedürfnisse der Betriebe als auch die ihrer Mitarbeiter berücksichtigt“.

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