Bischof Bünker: Karfreitag ist für Evangelische von zentraler Bedeutung

Wien (OTS) – „Im Moment erleichtert“ zeigt sich der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Karfreitagsregelung. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag, 22. Jänner, festgestellt, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren, da die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.

„Das Urteil spielt den Ball zurück an den Gesetzgeber in Österreich“, sagt Bünker. Die EU habe wie es ihren Richtlinien entspricht nicht in das innerösterreichische Religionsrecht eingegriffen sondern überlässt das dem österreichischen Gesetzgeber. Wenn nichts geschehe, werde der Karfreitag in der Realität ein Feiertag für alle. Eine Streichung des Feiertags durch den Gesetzgeber sei „gar nicht in unserem Interesse, denn der Karfreitag hat für die Evangelischen zentrale Bedeutung“, erklärt der Bischof.

Das betont auch Synodenpräsident Peter Krömer. Um Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen, könnte der Karfreitag auch „zum Beispiel gegen den Pfingstmontag getauscht werden“, so der Rechtsanwalt.

Denkbar ist für Bischof Bünker allerdings auch, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und berücksichtige zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche. „Die konkrete Lösung wird das Ergebnis von Gesprächen sein. Wir legen jedenfalls Wert darauf, dass wir gehört werden“, so Bünker abschließend.

Ausgelöst wurde der Fall durch einen konfessionslosen Arbeitnehmer, der im Jahr 2015 seinen Arbeitgeber auf das Feiertagsentgelt am Karfreitag geklagt hatte. Nach der bisherigen Regelung ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche. Wenn Angehörige dieser Kirchen am Karfreitag gearbeitet haben, hatten sie Anspruch auf das Feiertagsentgelt.

Bislang galt der Karfreitag für Angehörige der Evangelisch-lutherischen, der Evangelisch-reformierten, der Evangelisch-methodistischen sowie der Altkatholischen Kirche in Österreich als Feiertag. Gingen Angehörige dieser Glaubensrichtungen am Karfreitag dennoch zur Arbeit, stand ihnen doppelter Lohn zu. Betroffen sind von der Regelung rund 300.000 Personen.

Vor vier Jahren hatte ein österreichischer Arbeitnehmer, der keiner der vier Konfessionen angehörte, seinen Dienstgeber geklagt, da er sich durch den fehlenden Feiertag sowie das Feiertagsentgelt diskriminiert fühlte. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, ehe ihn der Oberste Gerichtshof 2017 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung weitergab.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. epdÖ

AutoEUEuGHFreizeitInnovationenKarfreitagKirchenKulturMedienMuseenRadioReligionTechnologieTourismus und FreizeitWienWirtschaft und FinanzenWirtschaftsbund
Comments (0)
Add Comment