Zentralasien: Silk Road Biz Award 2019 – der Countdown läuft

Wien (OTS) – „Österreichische Unternehmen vollbringen in den herausfordernden Wachstumsmärkten Zentralasiens Spitzenleistungen. Diese vielfach unbekannten Erfolgstories zu erzählen und in das mediale Scheinwerferlicht zu holen, ist Ziel des Austro Silk Road Biz Award 2019“, sagt Rudolf Thaler, der für die Region zuständige Wirtschaftsdelegierte in Almaty. Der Award wurde vom AußenwirtschaftsCenter Almaty ins Leben gerufen und wird dieses Jahr zum ersten Mal vergeben.

Für die Bewerbung genügt ein formloses E-Mail an das AußenwirtschaftsCenter Almaty, in dem die Unternehmen ihre herausragenden Leistungen primär im Jahr 2018 auf den Märkten Zentralasiens – Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan – präsentieren. Anmeldeschluss ist der 10. Februar um Mitternacht (Ortszeit). Die nominierten Unternehmen und Gewinner werden noch im Februar bekannt gegeben.

Kasachstan und Usbekistan sind die größten Abnehmer österreichischer Produkte in der Region. Der bilaterale Warenaustausch liegt bei etwa 1,3 Milliarden Euro. „Die Austro-Exporte nach Zentralasien liegen bei einer viertel Milliarde Euro und haben dementsprechend ein großes Entwicklungspotential“, ist Thaler überzeugt. (PWK022/FS)

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  • Al

    Österreichischer schneeketten hersteller: Der große Marktführer mit kleinem Gedächtnis!

    In der Welt der großen industriellen Konzerne oder auch in der der namhaften Unternehmen kann man kaum ein Szenario erwarten, in dem die Ignoranz gegenüber gesetzlichen Regelungen sowie Arroganz dank eigener Marktstellung und „langer Traditionsgeschichte“ sich so dermaßen niederschlagen wie in einer wahren Gegebenheit, die wir nachstehend darstellen möchten.
    Im Jahr 2016 hat ein österreichisches Unternehmen #Pewag, welches sich als Weltmarktführer mit Unternehmensgeschichte über 300 Jahren nach außen repräsentiert, eine seiner Niederlassungen in Kasachstan einfach „vergessen“. Dabei umfasste das ganze Geschehen ein konsequentes „Vergessen“ der fälligen Mietzahlungen für die gemieteten Räume.
    Der Vermieter fühlte sich gezwungen auf rechtliche Mittel zurückzugreifen und hat entsprechende Klage bei dem Gericht der Republik Kasachstan eingereicht. Im Urteil des Gerichts wurde die Gesetzeswidrigkeit im Bezug auf die Nutzung der juristischen Sitzadresse festgestellt. Der Beklagte wurde hierzu aufgefordert, die Ummeldung seiner Niederlassung vorzunehmen sowie die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Das besagte Unternehmen hat mit gleicher „Disziplin“ und „Kontinuität“ wie bisher alle Sitzungen des Gerichts ignoriert. Die Anforderungen, welche im Urteil gestellt worden sind, schienen nicht von der Bedeutung für dieses Unternehmen zu sein… Urteil für den Katz…Denn vermutlich – auch wenn alle vor dem Gesetz gleich sind – sind die Unternehmen mit 300-jähriger Geschichte – „noch gleicher“. Es möge public relations von diesem Unternehmen ein positives Bild nach außen tragen, dennoch fragt man sich, warum die Prinzipien des Corporate Governance auf der Strecke bleiben? Natürlich regt so ein Sachverhalt niemanden in Österreich auf…. Letztendlich ist ja nicht in Österreich passiert… Sind Sie sich aber sicher, dass Ihr Unternehmen nicht zufälligerweise der Geschäftspartner dieses traditionsreichen Unternehmens ist? Vielleicht doch…