Wien (OTS) – Die veranschlagten Budgetmittel zur Auszeit von der Pflege von nahen Angehörigen reichen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Das geht aus der Antwort der Gesundheitsministerin Hartinger-Klein auf eine parlamentarische Anfrage von JETZT hervor. „Es ist also dringend nötig, für 2019 mehr Geld für Ersatzpflege im Bundeshaushalt bereitzustellen. Besonders in Hinblick darauf, dass mehr Personen sie in Anspruch nehmen sollten“, fordert die Gesundheitssprecherin von JETZT, Daniela Holzinger, in ihrer Reaktion auf die Anfragebeantwortung.
Von 2017 auf 2018 sind rund 40 Prozent mehr Zuwendungen für Personen ausgeschüttet worden, die eine Auszeit von der Pflege ihnen nahestehender Angehöriger benötigen. Diese Möglichkeit nach dem Bundespflegegesetz wird mehrheitlich von Pflegenden der unteren Einkommensgruppen (bis 1499 Euro) in Anspruch genommen. Die Zuwendungen aus der Ersatzpflege betragen durchschnittlich rund 1000 Euro pro Antrag. Dabei deckt der Haushaltsansatz für 2018 die tatsächlichen Kosten der Ersatzpflege nicht ab. So wurden bis November 2018 bereits 10.649.305€ ausgegeben – im Vergleich zu den budgetierten Kosten für das vergangene Jahr von 10.368.000€.
„In Österreich pflegen rund 40.000 Jugendliche ihre Eltern oder nächsten Angehörigen. Jugendliche nehmen die Ersatzpflege so gut wie gar nicht in Anspruch, wohl, weil sie von dieser Möglichkeit nichts wissen. Dabei haben sie diese freie Zeit oft dringend nötig, um sich um ihre Ausbildung zu kümmern oder auch um ihre sozialen Kontakte zu pflegen“, merkt Holzinger an.
Angehörige, die Ersatzpflege in Anspruch nehmen, sind zu 86 Prozent weiblich. Die Angehörigenpflege ist (wie die Pflegeberufe) hauptsächlich weiblich geprägt. Bemerkenswert ist auch, dass die Ersatzpflege wesentlich mehr in ländlich geprägten Bundesländern beantragt wird als etwa in Wien. Wenn diese Unterstützung in Anspruch genommen wird, dann dauert sie zwischen 17 und 20 Tagen. Obwohl eine längere Auszeit von der Pflege in der Antwort der Ministerin als sinnvoll erachtet wurde, ist eine Verlängerung des maximalen „Verhinderungszeitraums“ von 28 Tagen nicht geplant.
„Aber besonders bei Angehörigen ab Pflegestufe vier ist ein Zeitraum von mehr als 28 Tagen durchaus sinnvoll, weil hier die tägliche Belastung sehr hoch ist. Wenn wir wollen, dass die zu Pflegenden so lange wie möglich daheimbleiben können, dann müssen wir dafür auch zahlen“, erläutert Holzinger und weiter: „Bislang plant die Regierung beim Thema Ersatzpflege offenbar nur mehr über die Ersatzpflege zu informieren. Es müssen allerdings auch – da die Informationskampagne ja Erfolg haben soll – die finanziellen Mittel dafür aufgestockt werden. Dies gilt für alle Veränderungen in der Pflege. Wenn also für den Masterplan Pflege nicht deutlich mehr Geld in die Hand genommen wird, ist dieser das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist“, so Holzinger abschließend.
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